# Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verzögert sich

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- Veröffentlicht: 2023-06-04T08:52:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2023

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung noch nicht abschließend sagen, ob
die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vollumfänglich erreicht werden können.
Dies antwortet sie ([20/6935](https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006935.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([20/6690](https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006690.pdf))
der CDU/CSU-Fraktion. Aufgrund der Pandemiefolgen und der insgesamt verzögerten 
Umsetzung des BTHGs sei die Eingliederungshilfe noch nicht so weiterentwickelt worden,
wie es das Gesetz vorsehe. Einen „grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Blick auf 
Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe“ sieht die Bundesregierung aktuell allerdings
nicht.

Um die Umsetzung der Reform weiterhin zu begleiten, seien die entsprechenden Projekte
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie die „Wirkungsprognose“ oder die„
Umsetzungsbegleitung“ verlängert worden. Auch die Zusammenarbeit der Länder-Bund-
Arbeitsgruppe werde fortgesetzt. Grundsätzliche falle die Umsetzung des BTHGs in
die Zuständigkeit der Länder, schreibt die Bundesregierung. Das BTHG ist 2016 beschlossen
worden. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unter anderem sollen
durch die Reform der Eingliederungshilfen zum 1. Januar 2020 Menschen mit Behinderung
individuelle Unterstützung erhalten sowie die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim
Bezug von Leistungen erhöht werden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 410/2023_
