# Umweltbonus auf Rekordpfad und bald mit anderen Förderungen kombinierbar

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- Veröffentlicht: 2020-11-04T11:48:59+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 04.11.2020

Am 16. November 2020 tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes
von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Von da an kann der
Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer
können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren.

> „Der Umweltbonus ist ein voller Erfolg. Mit über 34.000 beantragten Elektroautos
> im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. Das
> zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist
> ein gutes Signal für den Klimaschutz. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen.
> Deshalb können für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug demnächst neben dem Umweltbonus
> mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.“
> Bundesminister Peter Altmaier

Im Oktober wurden 32.324 Umweltbonus-Anträge für insgesamt 34.213 Fahrzeuge gestellt–
ein neuer Rekord. Seit Juli dieses Jahres, als die Innovationsprämie eingeführt 
wurde, gab es mehr als 100.000 Anträge. Das liegt bereits deutlich über der Gesamtanzahl
von 2019.

Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche
Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung
legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt
sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) liegen bereits
entsprechende Verwaltungsvereinbarungen vor. Ab dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus
daher mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert 
werden. Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen
geschlossen werden, werden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (
BAFA) veröffentlicht.

Die Novellierung der Förderrichtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing
abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Für das Leasing reiner E-Autos gilt
zukünftig:

  |  Leasingdauer |  Staatlicher Anteil der Förderung
 wenn Nettolistenpreis unter 40.000 Euro |  Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro |  
 |  6-11 Monate |  750 Euro |  625 Euro |  
 |  12-23 Monate |  1.500 Euro |  1.250 Euro |  
 |  über 23 Monate |  3.000 Euro |  2.500 Euro |

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:

  |  Leasingdauer |  Staatlicher Anteil der Förderung
 wenn Nettolistenpreis unter 40.000 Euro |  Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro |  
 |  6-11 Monate |  562,50 Euro |  468,75 Euro |  
 |  12-23 Monate |  1.125 Euro |  937,50 Euro |  
 |  über 23 Monate |  2.250 Euro |  1.875 Euro |

Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche
Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Die novellierte Richtlinie zum Umweltbonus wird am 5. November im Bundesanzeiger
veröffentlicht.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/umweltbonus-auf-rekordpfad-und-bald-mit-anderen-foerderungen-kombinierbar-35731?pk_campaign=feed&pk_kwd=umweltbonus-auf-rekordpfad-und-bald-mit-anderen-foerderungen-kombinierbar)
