# Union: Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben

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- Veröffentlicht: 2023-03-02T07:31:37+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.03.2023

Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
von sieben Prozent besteuert werden. Dieses Ziel verfolgt der von der CDU/CSU-Fraktion
eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ([20/5810](https://dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005810.pdf)).
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von
sieben Prozent war zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt
und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-
Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen
begründet. Es wurde angenommen, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder 
mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege.
Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie
führt nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und 
Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen. Insbesondere im 
ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine
lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität
sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Außerdem
weist die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der
27 EU-Mitgliedstaaten würden ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.
Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer Mindereinnahmen gibt die Fraktion
mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr.161/2023_
