# Unternehmen können ab 06.10.2021 Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

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- Veröffentlicht: 2021-10-07T04:46:37+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 06.10.2021

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab 06.10.2021 Anträge auf 
die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum
Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die
Plattform [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die maßgeblichen
Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Die deutsche Wirtschaft hat über den Sommer eine beeindruckende Aufholjagd hingelegt,
dennoch gibt es weiterhin Bereiche, die unter Corona-bedingten Einschränkungen leiden.
Diese Unternehmen können die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus weiter in Anspruch
nehmen.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu
unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch
in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-
bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Außerdem können
all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe
III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis
September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung
für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag
erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe
III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode
Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen
bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat
erhalten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. Für den Zeitraum
Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter
eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die
Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich
Mitte Oktober möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform
[www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
veröffentlicht.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/unternehmen-koennen-ab-06-10-2021-ueberbrueckungshilfe-iii-plus-fuer-den-zeitraum-oktober-bis-dezember-2021-beantragen-64301)
