# Vandalismus im Klassenchat: Schüler darf vom Unterricht suspendiert werden

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- Veröffentlicht: 2020-11-17T13:21:25+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Berlin, Pressemitteilung vom 17.11.2020 zum Beschluss VG 3 L 649/20 vom 12.11.2020

Die Schulleitung einer Berliner Schule darf einen Schüler vorläufig für sechs Tage
vom Unterricht ausschließen, weil dieser ein Video im internen Klassenchat geteilt
hat, auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem 
4. Stock des Schulgebäudes wirft.

Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Mit seinem Eilantrag wandte sich der Schüler gegen den Unterrichtsausschluss und
machte geltend, der Vorfall sei zwar mit seinem Mobiltelefon gefilmt worden, aber
nicht von ihm selbst. Außerdem missbillige er das Verhalten seines Mitschülers und
habe das Video nur auf Bitten weiterer Mitschüler in den Klassenchat eingestellt.
Die Schule habe darauf nicht mit Unterrichtsausschluss reagieren dürfen.

Dem folgte das Gericht nicht. Der Antragsteller habe das geordnete Schulleben gefährdet
und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten und gewaltfreien
schulischen Rahmen erschüttert. Dabei sei es nicht relevant, ob der Antragsteller
selbst den Vorfall gefilmt habe und wie er dazu stehe. Da das Video zeige, wie Schuleigentum
zerstört und Menschen dadurch gefährdet werden, sei dessen Außenwirkung entscheidend.
Diese habe der Antragsteller durch das Einstellen des Videos in den Klassenchat 
zu verantworten. Es sei absehbar gewesen, dass das Video sich darüber hinaus weitläufig
verbreite. Dadurch könnten andere dazu animiert werden, ähnliche Aktionen durchzuführen.
Die Dynamik sozialer Onlinemedien und virtueller Chatgruppen könne erfahrungsgemäß
einen regelrechten Überbietungswettbewerb um immer schwerere Regelübertretungen 
auslösen. Durch den Unterrichtsausschluss habe die Schulleitung dokumentiert, dass
ein entsprechendes Verhalten Konsequenzen nach sich zieht. Sie habe deswegen auch
nicht eine weniger einschneidende Maßnahme als den Unterrichtsausschluss ergreifen
müssen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
eingelegt werden.

_Quelle: VG Berlin_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/vandalismus-im-klassenchat-schueler-darf-vom-unterricht-suspendiert-werden-37226)
