# Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben

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- Veröffentlicht: 2022-04-28T10:43:17+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

EuGH, Pressemitteilung vom 28.04.2022 zum Urteil C-319/20 vom 28.04.2022

_Solche Klagen können unabhängig von der konkreten Verletzung des Rechts einer betroffenen
Person auf den Schutz ihrer Daten und ohne entsprechenden Auftrag erhoben werden._

Meta Platforms Ireland, vormals Facebook Ireland, ist die für die Verarbeitung personenbezogener
Daten von Nutzern des sozialen Netzwerks Facebook in der Union Verantwortliche.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. (Deutschland, im Folgenden: Bundesverband) erhob gegen Meta Platforms
Ireland eine Unterlassungsklage, weil diese ihren Nutzern kostenlose Spiele von 
Drittanbietern zugänglich gemacht habe^(1) und dabei gegen die Vorschriften zum 
Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz
der Verbraucher verstoßen habe.

Der Bundesgerichtshof (Deutschland) hält die Klage des Bundesverbands für begründet,
hegt aber Zweifel an ihrer Zulässigkeit.

Er stellt sich nämlich die Frage, ob einem Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen
wie dem Bundesverband seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
^(2) noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig
von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne
deren Auftrag im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen. Außerdem merkt
er an, dass aus der DSGVO abgeleitet werden könne, dass die Prüfung ihrer Einhaltung
in erster Linie den Aufsichtsbehörden obliege.

In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die DSGVO einer nationalen
Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen
Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig
von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage mit der Begründung
erheben kann, dass gegen das Verbot der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken, 
ein Verbraucherschutzgesetz oder das Verbot der Verwendung unwirksamer Allgemeiner
Geschäftsbedingungen verstoßen worden sei, nicht entgegensteht, sofern die betreffende
Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher 
Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann.

Vorab weist der Gerichtshof darauf hin, dass mit der DSGVO eine grundsätzlich vollständige
Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten
vorgenommen worden ist. Allerdings eröffnen einige Bestimmungen der DSGVO den Mitgliedstaaten
die Möglichkeit, zusätzliche nationale Vorschriften, die ihnen einen Ermessensspielraum
hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung dieser Bestimmungen lassen, vorzusehen,
sofern diese Vorschriften nicht gegen den Inhalt und die Ziele dieser Verordnung
verstoßen. Insoweit haben die Mitgliedstaaten insbesondere die Möglichkeit, ein 
Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener
Daten vorzusehen, wobei dies jedoch an eine Reihe von Anforderungen geknüpft ist.

Zunächst einmal fällt ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie der 
Bundesverband unter den Begriff einer im Sinne der DSGVO klagebefugten Einrichtung,
da er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgt, das darin besteht, 
die Rechte der Verbraucher zu gewährleisten. Der Verstoß gegen Vorschriften über
den Verbraucherschutz oder über unlautere Geschäftspraktiken kann nämlich mit einem
Verstoß gegen eine Vorschrift über den Schutz personenbezogener Daten einhergehen.

Ferner kann eine solche Einrichtung eine Verbandsklage unabhängig von einem ihr 
erteilten Auftrag nur dann erheben, wenn „ihres Erachtens“ die Rechte einer betroffenen
Person gemäß der DSGVO infolge einer Verarbeitung der personenbezogenen Daten dieser
Person verletzt worden sind, ohne dass von ihr verlangt würde, dass sie die Person,
die von der Datenverarbeitung konkret betroffen ist, im Voraus individuell ermittelt
und das Vorliegen einer konkreten Verletzung der Rechte aus den Datenschutzvorschriften
behauptet.

Eine solche Auslegung steht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das insbesondere
darin besteht, ein hohes Niveau des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Schließlich steht die DSGVO nicht nationalen Bestimmungen entgegen, nach denen im
Wege von Verbandsklagen gegen Verletzungen der in dieser Verordnung vorgesehenen
Rechte gegebenenfalls über Vorschriften zum Schutz der Verbraucher oder zur Bekämpfung
unlauterer Geschäftspraktiken vorgegangen werden kann.

## Fußnoten

^(1) Wenn der Nutzer des App-Zentrums bestimmte dieser Spiele aufruft, erscheint
der Hinweis, dass die Nutzung der betreffenden Anwendung es der Spielegesellschaft
ermögliche, eine Reihe von personenbezogenen Daten zu erheben, und sie dazu berechtige,
im Namen dieses Nutzers Informationen zu veröffentlichen. Mit der Nutzung stimmt
der Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzpolitik der Spielegesellschaft
zu.
 ^(2) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-
Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1).

_Quelle: EuGH_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/verbraucherschutzverbaende-koennen-gegen-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten-verbandsklagen-erheben-77520)
