# Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/vereinfachter-zugang-zur-grundsicherung-weiterhin-moeglich/
- Veröffentlicht: 2022-02-24T06:47:06+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 23.02.2022

Wer pandemiebedingt in Not gerät, soll bis 31. Dezember 2022 Anspruch auf vereinfachten
Zugang zur Grundsicherung haben. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer
und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen
betroffen sind.

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung
beschlossen, den vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen über den 31.
März bis 31. Dezember 2022 zu verlängern. Für die Antragstellerinnen und Antragsteller
heißt das:

Ab 1. April werden weiterhin unter anderem

 * die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt,
 * die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und
 * vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt.

Die Bundesregierung hat mit den Sozialschutz-Paketen den Zugang zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit
Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in Not geraten – insbesondere Selbstständigen,
Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.

## Regelungen zur Mittagsverpflegung und zum BAföG gelten weiterhin

Die Regelungen zur Mittagsverpflegung von Leistungsberechtigten in Werkstätten für
behinderte Menschen und vergleichbaren Einrichtungen werden ebenfalls verlängert.

Auch Einkünfte von BAföG-Geförderten aus Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen
sollen weiterhin nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet werden.

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/vereinfachter-zugang-zur-grundsicherung-weiterhin-moeglich-74196)
