# Verlängerung bei Coronahilfen und Antragsfristen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/verlaengerung-bei-coronahilfen-und-antragsfristen/
- Published: 2021-11-25T07:22:48+01:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 24.11.2021

Nach einer aktuellen [Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/11/20211124-altmaier-zur-verlangerung-corona-hilfen.html)(
BMWi) soll die Überbrückungshilfe III Plus künftig als neue Überbrückungshilfe IV
für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt werden. Vorgesehen ist zugleich
eine Verlängerung der Antragsfristen bei der Überbrückungshilfe III Plus sowie bei
den Schlussabrechnungen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich
angesichts der Arbeitsbelastung in den Kanzleien insbesondere für Fristverlängerungen
und den Beginn eines neuen Förderzeitraums bei der Überbrückungshilfe stark gemacht.

Ebenfalls vorgesehen ist eine Fortsetzung der aktuell geltenden Neustarthilfe Plus
für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022. Außerdem soll es für
Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders von der erneuten Coronawelle betroffen sind,
erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV geben. Verlängert
bis zum 31.03.2022 werden auch die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der
Bundesländer liegen.

Die Anträge für die Überbrückungs- und Neustarthilfe werden in gewohnter Weise über
das bekannte Portal [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/)
gestellt werden können. Dort werden in Kürze auch weitere Informationen zu den Fristverlängerungen
und den Antragsmodalitäten der einzelnen Hilfsprogramme bereitgestellt werden.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/verlaengerung-bei-coronahilfen-und-antragsfristen-68368)
