# Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026

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- Published: 2022-11-30T15:55:07+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Mitteilung vom 30.11.2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, die Antrags- und die Bewilligungsfrist
für die Hochwasserhilfe 2021 um jeweils drei Jahre zu verlängern. Der Entscheidung
sind intensive Gespräche vorausgegangen.

> “„Der Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 erfordert weiterhin
> einen immensen Kraftakt. Ich habe daher entschieden, dass die Antrags- und Bewilligungsfrist
> für die Aufbauhilfe verlängert werden kann. Damit setzen wir einen weiteren Grundstein
> dafür, dass die mit der Aufbauhilfe 2021 bereitgestellten Mittel an die Menschen,
> Betriebe und Kommunen ausgezahlt werden können.“”
> Bundesfinanzminister Christian Lindner

Mit der Entscheidung reagiert das Bundesministerium der Finanzen auf die Notlage
in den Regionen. Im letzten Jahr hat die Bundesregierung bereits in großer Solidarität
gemeinsam mit den Ländern das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Finanzvolumen
von bis zu 30 Mrd. Euro für die Betroffenen geschaffen. Mit der nunmehr beschlossenen
Fristverlängerung erweitert die Bundesregierung den zeitlichen Rahmen für die Erfassung
der Schäden durch die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen
erheblich. Die betroffenen Länder sind nun aufgefordert für die Umsetzung, ihre 
Antragsverfahren entsprechend anzupassen und die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen,
so dass die gemeinsam beschlossenen Finanzhilfen zeitnah bei den Betroffenen ankommen
können.

Nach der getroffenen Entscheidung ist nun die Verwaltungsvereinbarung zur „Aufbauhilfe
2021“ gemeinsam mit den vier betroffenen Ländern zu ändern. Zudem ist eine Änderung
der Aufbauhilfeverordnung zur „Aufbauhilfe 2021“ erforderlich, welcher der Bundesrat
zustimmen muss.

_Quelle: Bundesministerium der Finanzen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/verlaengerung-der-antrags-und-bewilligungsfrist-fuer-die-wiederaufbauhilfe-bis-juni-2026-90628)
