# Verlustrücktrag bei Gewerbesteuer nicht geplant

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- Veröffentlicht: 2021-01-05T08:04:52+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.01.2021

Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderung des Paragraph 10a des Gewerbesteuergesetzes,
mit der ein Rücktrag gewerbesteuerlicher Fehlbeträge ermöglicht werden würde. Dies
teilt sie in ihrer Antwort ([19/25127](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925127.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([19/24696](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924696.pdf))
mit. Die Fraktion hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen,
das eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer nicht nur die Liquidität
der Wirtschaft nahezu verdoppeln, sondern insbesondere den kleinen und mittleren
Unternehmen zugute kommen würde.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 5/202_1
