# Verordnung zum Kryptowertetransfer in Arbeit

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- Published: 2021-06-07T09:17:29+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.06.2021

Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit eine Kryptowertetransferverordnung nach dem
Geldwäschegesetz, mit der verstärkte Sorgfaltspflichten angeordnet werden sollen.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([19/30141](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/301/1930141.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([19/29510](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/295/1929510.pdf))
der FDP-Fraktion. Mit der Verordnung sollen Risiken aus der Anonymität der Übertragung
von Kryptowerten addressiert werden, um den Missbrauch für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
zu verhindern, so die Bundesregierung. Die Überprüfung von Zahlungsströmen durch
Kryptowertetransfers soll ebenso wie bei Geldtransfers ermöglicht werden. Der Entwurf
sehe die Anordnung der Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger
bei der Übertragung von Kryptowerten vor.

Auch für die Übertragung von Kryptowerten auf elektronischen Geldbörsen, die nicht
durch einen Kryptowertverwahrer verwaltet werden, würden erhöhte Sorgfaltspflichten
festgelegt. Zugleich würden damit die internationalen Standards der Financial Action
Task Force (FATF) umgesetzt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 746/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/verordnung-zum-kryptowertetransfer-in-arbeit-54275)
