# Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung: Was ändert sich?

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/verordnung-zur-aenderung-der-steuerberaterverguetungsverordnung-was-aendert-sich/
- Published: 2024-10-15T08:39:00+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Am 10. Oktober 2024 legte das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf
zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vor. Ziel der Verordnung
ist es, die Vergütung von Steuerberatern an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
anzupassen und notwendige Anpassungen in den Prüfungs- und Bestellungsverfahren 
für Steuerberater vorzunehmen. Diese Änderungen haben weitreichende Konsequenzen
für Steuerberater und ihre Mandanten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Neuerungen
der Verordnung beleuchtet.

## 1. Hintergrund und Ziele der Verordnung

Die letzten Änderungen der StBVV wurden 2020 vorgenommen. Seitdem haben Steuerberatungskanzleien
jedoch einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die Anpassung
der Gebühren erfolgt vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und der
Notwendigkeit, Steuerberater zu fairen Konditionen zu entlohnen, um weiterhin qualifizierte
Dienstleistungen anbieten zu können. Dies betrifft insbesondere ländliche und strukturschwache
Regionen, wo Steuerberater oft die einzige Quelle für steuerrechtliche Beratung 
sind.

Ziel der Verordnung ist es daher, die Vergütung von Steuerberatern zu erhöhen und
die Abrechnungssysteme zu modernisieren, um sowohl den Bedürfnissen der Berater 
als auch der Mandanten gerecht zu werden.

## 2. Erhöhung der Steuerberatergebühren

### a) Wertgebühren

Die größte Änderung betrifft die **Wertgebühren**, die linear um 6 % angehoben werden
sollen. Diese Gebühren betreffen die Beratung in allgemeinen Steuerangelegenheiten
und sind nach dem Gegenstandswert der erbrachten Dienstleistungen gestaffelt. Da
die Gegenstandswerte in den letzten Jahren aufgrund der Inflation bereits gestiegen
sind, wird durch die Erhöhung der Wertgebühren der Inflation entgegengewirkt. Es
wurde zudem darauf geachtet, dass die Anpassungen sozialverträglich sind und auch
kleine Mandanten nicht übermäßig belastet werden.

### b) Betragsrahmengebühren

Neben den Wertgebühren werden auch die **Betragsrahmengebühren** angehoben, insbesondere
für Dienstleistungen im Bereich der **Lohnbuchführung**. Hier soll die mittlere 
Gebühr um etwa 9 % steigen, was der allgemeinen Kostensteigerung in diesem Bereich
Rechnung trägt. Die Änderungen betreffen auch die Zeitgebühren, die minutengenau
abgerechnet werden sollen, um sicherzustellen, dass Mandanten nur für tatsächlich
erbrachte Leistungen zahlen.

## 3. Weitere Änderungen in der StBVV

### a) Anpassung des Tage- und Abwesenheitsgeldes

Steuerberater, die Geschäftsreisen unternehmen, sollen zukünftig höhere Tage- und
Abwesenheitsgelder erhalten. Diese werden an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (
RVG) angepasst und steigen auf bis zu 80 Euro pro Tag für lange Geschäftsreisen.
Auch dies reflektiert die gestiegenen Kosten, denen Steuerberater bei der Ausübung
ihres Berufs ausgesetzt sind.

### b) Vereinfachung der Vergütungsvereinbarungen

Die neuen Vorschriften zur **Vergütungsvereinbarung** werden praxisgerechter ausgestaltet.
So dürfen Steuerberater in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als
die gesetzliche Vergütung vereinbaren, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis
zur Leistung steht. Dies bietet Steuerberatern mehr Flexibilität bei der Honorargestaltung,
was insbesondere für kleine Mandanten von Vorteil sein kann.

## 4. Anpassungen im Bestellungsverfahren

Neben den Vergütungsanpassungen beinhaltet die Verordnung auch Neuerungen im Bereich
der **Bestellungsverfahren** für Steuerberater. So wird die Digitalisierung des 
Verfahrens weiter vorangetrieben, indem auf die Vorlage eines Passbilds verzichtet
wird. Dieser Schritt soll das Bestellungsverfahren einfacher und schneller machen,
was insbesondere für Berufseinsteiger von Vorteil ist. Außerdem werden die Regelungen
zu Prüfungsausschüssen neu strukturiert, um die Transparenz im Prüfungsverfahren
zu erhöhen.

## 5. Auswirkungen auf die Steuerberaterbranche

Die Erhöhung der Gebühren führt zwangsläufig zu höheren Kosten für Mandanten. Es
wird geschätzt, dass die Anpassungen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 462 Millionen
Euro verursachen werden. Diese Summe verteilt sich auf Privatpersonen und Unternehmen,
die Dienstleistungen von Steuerberatern in Anspruch nehmen. Die Verordnung zielt
jedoch darauf ab, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Steuerberater
und den finanziellen Möglichkeiten der Mandanten zu schaffen.

## 6. Fazit

Die geplanten Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung sind notwendig, um
den gestiegenen Kosten in der [Steuerberatung](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/steuerberatung/)
Rechnung zu tragen und die Qualität der steuerlichen Beratung auch in strukturschwachen
Regionen zu sichern. Besonders die Erhöhung der Wert- und Zeitgebühren sowie die
Anpassung der Vergütungsvereinbarungen stellen wesentliche Schritte dar, um den 
Beruf des Steuerberaters auch zukünftig attraktiv zu gestalten. Für Mandanten bedeutet
dies höhere Kosten, doch durch die gestiegenen Anforderungen und den wachsenden 
Beratungsbedarf ist dies ein notwendiger Schritt, um eine flächendeckende und qualifizierte
Beratung sicherzustellen.

---

**Quellen:**

 * [Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/verordnung-zur-aenderung-der-steuerberaterverguetungsverordnung-sowie-zur-aenderung-weiterer-verordnungen-im-recht-der-steuerberatenden-berufe-132170)
 * [Referentenentwurf [PDF-Dokument des BMF, Oktober 2024]](https://www.maier-steuerberater.de/wp-content/uploads/1-Referentenentwurf.pdf)
