# Verstöße gegen schriftlich fixierte Arbeitsbedingungen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/verstoesse-gegen-schriftlich-fixierte-arbeitsbedingungen/
- Veröffentlicht: 2022-06-17T06:35:40+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.06.2022

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, wonach die Behörden 
der Zollverwaltung für die Überprüfung der schriftlichen Nachweise nach dem Nachweisgesetz(
NachwG) zuständig sein sollen. Das schreibt sie in ihrer Gegenäußerung ([20/2245](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002245.pdf))
zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ([20/1636](https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001636.pdf))
zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare
Arbeitsbedingungen. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen
Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen
und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Sachlich zuständig für diese Kontrolle sei die
fachlich zuständige oberste Landesbehörde. Da die Länder bereits jetzt Bundesgesetze
ausführten, die auf arbeitsrechtlichen Begrifflichkeiten beruhen, seien zudem Grundqualifikationen
in den Ländern vorhanden, schreibt die Regierung.

„Die Behörden der Zollverwaltung haben dagegen nicht die Aufgabe, das NachwG zu 
kontrollieren und zu sanktionieren. Die Kontrolle des NachwG dient der Transparenz
im Arbeitsverhältnis und nicht der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Zudem liegt ein Schwerpunkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen von
Schwarzarbeit und nicht auf der bloßen Verfolgung von individualrechtlichen Nachweisverstößen“,
erläutert die Regierung weiter.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 300/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/verstoesse-gegen-schriftlich-fixierte-arbeitsbedingungen-79879)
