# Vier Bundesländer mit vergabespezfischem Mindestlohn

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- Veröffentlicht: 2023-05-02T05:25:48+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.05.2023

Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in vier Bundesländern einen vergabespezifischen
Mindestlohn: Berlin (13 Euro), Brandenburg (13 Euro), Bremen (12,29 Euro) und Thüringen(
12,07 Euro). In Sachsen-Anhalt berechnet sich der Vergabemindestlohn anhand der 
Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der
Länder. Das geht aus einer Antwort ([20/6466](https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006466.pdf))
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ([20/6273](https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006273.pdf))
der Fraktion Die Linke hervor.

Die Abgeordneten hatten gefragt, welche Bundesländer über vergabespezifische Mindestlöhne
und gesetzliche Landestariftreueregelungen verfügen. Die Bundesregierung antwortet
darauf, dass die Festlegung von Vergabe- und Tariftreueregelungen für die öffentlichen
Vergaben der Bundesländer in die Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer fallen.
Die Bundesregierung führe keine Übersicht über sämtliche landesrechtliche Vorschriften.
In der Antwort heißt es weiter, dass nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung
alle Bundesländer bis auf Sachsen und Bayern über eine Tariftreueregelung verfügen.
Die Frage, ob die Regierung die Notwendigkeit sieht, steuerliche Förderung aus dem
Bundeshaushalt künftig davon abhängig zu machen, ob das geförderte Unternehmen nach
einem Tarifvertrag entlohnt, verneint die Bundesregierung: Man habe sich die Entbürokratisierung
und Vereinfachung des Steuersystems zum Ziel gesetzt; zusätzliche Regelungen für
die steuerliche Förderung von Unternehmen würden dem zuwiderlaufen und einen Anstieg
des Verwaltungsaufwands bedeuten, heißt es in der Antwort.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 321/2023_
