# Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer

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- Published: 2022-11-23T09:52:46+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 &#8211; S-7316 / 19 / 10003 :002 vom 22.11.2022 Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 01.02.2022 – V R 33/18 Mit Urteil vom 01.02.2022 – V R 33/18 hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetze (LS 1). Ein solcher könne sich in den Fällen des § 13b UStG a. F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a. F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben (LS 2). Hierzu vertritt das BMF folgende Auffassung: Neben den vom BFH entschiedenen Fällen eines Übergangs der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gelten die Grundsätze auch für andere Fälle einer denkbaren Vorsteuersaldierung, z. B. einem innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Weiterhin betrifft die Entscheidung alle Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG, nicht nur – wie vom BFH entschieden – die nach Absatz 1. Darüber hinaus hat das BMF den UStAE in Abschnitt 15a.1 Abs. 4 angepasst. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Quelle
