# vzbv stoppt Preiserhöhung der Fitnesskette clever fit

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- Veröffentlicht: 2022-10-11T09:44:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

vzbv, Pressemitteilung vom 11.10.2022

 * Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio sollte als Zustimmung
   zu einer Preiserhöhung gelten.
 * vzbv bewertet das Verhalten des Anbieters als aggressives und unlauteres Geschäftsgebaren
   gegenüber den Mitgliedern.
 * Gerichte verhängen einstweilige Verfügungen gegen die clever fit GmbH und den
   Betreiber eines clever-fit-Studios in Minden.

## Gerichte verhängen einstweilige Verfügungen gegen Franchisekette clever fit

Das Landgericht Augsburg hat der clever fit GmbH per einstweiliger Verfügung verboten,
das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio als Zustimmung zu 
Preiserhöhungen zu werten. Eine entsprechende Verfügung erließ das Landgericht Rottweil
auch gegen die CF Minden GmbH, die als Franchisenehmerin ein clever-fit-Studio in
Minden betreibt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft den Unternehmen
vor, Druck auf die Mitglieder auszuüben, um die vermeintliche Zustimmung zu Preiserhöhungen
zu erhalten.

„Clever fit versucht rücksichtslos, Preiserhöhungen durchzusetzen“, sagt Jana Brockfeld,
Rechtsreferentin beim vzbv. „Die Mitglieder haben kaum eine Wahl: Entweder sie passieren
das Drehkreuz am Eingang und stimmen damit der Preiserhöhung zu. Oder sie dürfen
nicht mehr ins Studio, obwohl sie dafür bezahlt haben. Dieses Vorgehen ist aus unserer
Sicht ein klarer Rechtsbruch.“

## 54 Prozent Preiserhöhung per Drehkreuz

Die clever fit GmbH ist laut eigenen Angaben eine Fitnesskette mit 500 Studios, 
die von Franchisepartnern betrieben werden. Im August kündigte das Studio in Minden
per Aushang und E-Mail eine Preiserhöhung um acht Euro im Monat oder 96 Euro im 
Jahr an. Für Mitglieder, die bislang 14,90 Euro im Monat zahlten, war das ein Aufschlag
von 54 Prozent.

Die nötige Zustimmung der Mitglieder wollte sich der Betreiber auf besondere Weise
einholen: „Für deine Zustimmung kannst Du ganz unkompliziert unser Drehkreuz passieren“,
hieß es im Aushang und in den E-Mails. Der Zutritt zum Studio war aber nur über 
das Drehkreuz möglich. Allein durch die weitere Nutzung des Studios stimmten die
Mitglieder demnach der geforderten Preiserhöhung zu.

## vzbv: Klarer Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Nach Auffassung des vzbv sind die Preiserhöhungen unwirksam und das Vorgehen der
Anbieter ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Mitgliedern, die nicht mit der 
Preiserhöhung einverstanden sind, werde der Zutritt zum Studio faktisch verweigert.
Sie müssten somit auf ihr Training verzichten, obwohl sie dafür bezahlt haben. Clever
fit schaffe am Drehkreuz eine Zwangssituation und setze die Mitglieder unzulässig
unter Druck, der Preiserhöhung zuzustimmen. Diese würden durch den Aushang am Eingang
regelrecht überrumpelt.

Eine wirksame Zustimmung zu Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit ist laut
vzbv grundsätzlich nur mit aktiver Zustimmung der Kund:innen möglich. Davon könne
bei clever fit keine Rede sein. Indem die Mitglieder das Drehkreuz durchschreiten,
nähmen sie lediglich ihr Recht wahr, das Studio vertragsgemäß zu nutzen. Eine stillschweigende
Zustimmung zu einer Preiserhöhung lasse sich daraus in keinem Fall ableiten.

## Einstweilige Verfügungen erlassen

Das Landgericht Rottweil hat dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen 
Verfügung gegen die CF Minden GmbH stattgegeben. Gegen die clever fit GmbH erwirkte
der vzbv eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Augsburg. Die Gerichte untersagten
den Anbietern, die Zustimmung zu einer Preiserhöhung dadurch herbeizuführen, dass
die Mitglieder das im Eingangsbereich befindliche Drehkreuz passieren, um in das
Fitnessstudio zu gelangen.

## „Drehkreuz-Zustimmung“ auch bei McFit

Bereits im Frühjahr dieses Jahres sorgte der Betreiber der Fitnessstudios McFit,
die RSG Group GmbH, mit einer ähnlichen Praxis für Aufregung. Auch hier sollte das
Passieren des Drehkreuzes am Einlass zu den Studios als Zustimmung zur Preiserhöhung
gelten. Gegen dieses Vorgehen hat der vzbv nach erfolgloser Abmahnung am 11. August
2022 Klage beim LG Bamberg (Az. 13 O 730/22) eingereicht.

_Beschluss des LG Augsburg vom 26.09.2022, Az. 084 O 3035/22 – nicht rechtskräftig_

_Beschluss des LG Rottweil vom 26.09.2022, Az. 4 O 41/22 – nicht rechtskräftig_

_Quelle: vzbv_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/vzbv-stoppt-preiserhoehung-der-fitnesskette-clever-fit-86683)
