# vzbv verklagt drei Sparkassen wegen falscher Zinsberechnung

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- Published: 2021-12-16T09:15:19+01:00
- Author: Thomas Stuppy

vzbv, Pressemitteilung vom 16.12.2021

**Musterfeststellungsklagen gegen drei regionale Sparkassen eingereicht**

 * Die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal haben die Zinsen
   ihrer Kund:innen jahrelang falsch berechnet.
 * Musterfeststellungsklagen sollen Verjährung der Ansprüche verhindern.
 * Betroffene können mit tausenden von Euro Nachzahlungen rechnen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Musterfeststellungsklagen 
wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht: gegen die
Sparkasse Märkisch-Oderland vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und gegen
die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal vor dem Oberlandesgericht
Naumburg. Die rechtzeitige Klagerhebung sichert die Ansprüche ab, die ansonsten 
zu verjähren drohen. Bei Nachberechnungen von Zinsen können aus Sicht des vzbv Betroffene
häufig mit Nachzahlungen im vierstelligen Bereich auf ihre Guthaben rechnen.

_„Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. Diesen Slogan setzten die Sparkassen nicht immer
im Sinne der Verbraucher:innen um. So haben die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-
Südharz und Stendal ihren Kundinnen über viele Jahre zu wenig Zinsen gutgeschrieben,“
sagt Patrick Langer, Referent beim vzbv. „Als Verbraucherschützer wollen wir dafür
sorgen, dass sich jahrzehntelanges Sparen für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher
auszahlt und sie die Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.“_

## Offene Fragen nach BGH-Urteil zu Zinsberechnungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig vom 06.10.2021 geklärt, dass die Sparkasse
die Zinsen in den Verträgen falsch angepasst hatte. Einige Fragen bleiben weiter
offen, etwa wie die Zinsen konkret neu zu berechnen sind. Für Betroffene kann das
einige tausend Euro mehr bedeuten.

Die betroffenen Kund:innen der Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und
Stendal können nicht warten, bis die offenen Fragen endgültig geklärt sind. Teilweise
droht zum Ende des Jahres 2021 die Verjährung, die nur durch die Musterfeststellungsklagen
hemmen können.

Die drei Verfahren des vzbv gegen die Sparkassen laufen unabhängig voneinander, 
da es sich um verschiedene Beklagte mit unterschiedlichem Sitz handelt.

## Ausblick auf das weitere Vorgehen

Die Oberlandesgerichte entscheiden im nächsten Schritt über die Eröffnung der jeweiligen
Klageregister. Das Bundesamt für Justiz eröffnet dann die Klageregister. Erst danach
ist die Anmeldung und Teilnahme an den Klagen für Verbraucher:innen möglich.

Neben den drei neuen Klagen laufen aktuell zwölf weitere Musterfeststellungsklagen
zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen. Diese führen der vzbv,
die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen.

Weitere Informationen sowie zu den Möglichkeiten zur Teilnahme an den Klagen finden
Verbraucher:innen auf den Webseiten der Musterfeststellungsklagen: [www.musterfeststellungsklagen.de/praemiensparen](http://www.musterfeststellungsklagen.de/praemiensparen)

In den drei Klagen gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld Südharz und 
Stendal vertritt die Kanzlei Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf den vzbv.

_Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/vzbv-verklagt-drei-sparkassen-wegen-falscher-zinsberechnung-70411)
