# Warnung: Bei Klarna auf den Verwendungszweck achten

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- Veröffentlicht: 2021-10-06T06:58:15+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

vzbv, Pressemitteilung vom 06.10.2021

 * Verbraucher:innen beschweren sich über den Bezahldienst Klarna, der korrekt überwiesene
   Beträge zurückbucht.
 * Die zurückgebuchten Beträge werden von einem Inkassounternehmen angemahnt, sodass
   Extrakosten entstehen.
 * Der Kundenservice des Unternehmens kann Probleme nicht immer lösen.

**Schon kleine Abweichungen vom vorgegebenen Verwendungszweck können zur Rückbuchung
korrekt bezahlter Beträge führen**

„Smooth Shopping“ verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern,
also einen glatten und reibungslosen Zahlungsablauf für beide Seiten. Doch bei den
Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren
sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht
werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht
hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen
Entgelten eingetrieben.

Beim Online-Shopping können Händler und Verbraucher:innen mittlerweile unterschiedliche
Zahlungsdienste nutzen, darunter auch Klarna. Gerade beim Kauf auf Rechnung ist 
der schwedische Online-Bezahldienst eine feste Größe geworden. Doch in den Verbraucherzentralen
schildern Verbraucher:innen immer wieder das folgende Problem: Eine Rechnung wurde
im vorgegeben Zeitrahmen per Überweisung an Klarna gezahlt. Sowohl Rechnungsbetrag
als auch Verwendungszweck wurden angegeben. Trotzdem wurde das Geld kurz nach der
Überweisung vom Zahlungsanbieter zurückgebucht, teilweise sogar mehrmals. Anrufe
und Nachrichten an Klarna liefen ins Leere, weil die Mitarbeitenden im Kundenservice
nicht weiterhelfen konnten. Daraufhin registrierte Klarna die Rechnungen als „nicht
beglichen“ und gab sie an ein Inkassounternehmen weiter. Erst bei intensiver Nachforschung
der Verbraucher:innen stellte sich heraus, dass der Verwendungszweck aus Sicht des
Bezahldienstes nicht richtig angegeben war.

## Zahlungen könnten eigentlich zugeordnet werden

Bereits kleinste Abweichungen im Verwendungszweck können zu einer Rückbuchung führen.
Beispielsweise schildert eine Verbraucherin, dass sie bei der Überweisung neben 
dem vorgesehenen Verwendungszweck noch zusätzlich ihren Namen angab. Ein anderer
Verbraucher beglich drei Rechnungen desselben Händlers in einer gebündelten Überweisung
und vermerkte dabei alle drei Verwendungszwecke. Eine dritte Verbraucherin berichtet,
dass die ihr vorliegende Rechnung keinen Verwendungszweck aufwies, woraufhin sie
die Rechnungsnummer als Verwendungszweck angab.

## Vollautomatisierte Prozesse nur für Klarna Smooth

Dr. Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des Verbraucherzentrale
Bundesverbands (vzbv), hat eine Vermutung, wie es zu den fehlerhaften Rückbuchungen
durch Klarna kommt: „Das Problem liegt hier wahrscheinlich in vollautomatisierten
Prozessen des Unternehmens. Anscheinend gibt es bei der Zuordnung von Zahlungen 
einen Prüfmechanismus, der sich auf den exakten Abgleich der Nummer des Verwendungszwecks
stützt“. Der Anbieter wurde für eine Stellungnahme kontaktiert und ließ sich mit
einer Antwort lange Zeit. In einer Mail erläutert der Zahlungsanbieter dann die 
Abläufe des Zahlungsprozesses und bestätigt einen vollautomatisierten Prozess. „
Klarna ist das Problem also bewusst, scheint aber keinen Anlass zu sehen, die Prozesse
verbraucherfreundlicher zu gestalten“, kritisiert Fürst. Eine „smoothe“, also reibungslose
Abwicklung – wie Klarna sie verspricht – müsste Fürst zufolge auch mit dem ernsthaften
Bemühen einhergehen, eine Überweisung auch zuzuordnen und die Folgekosten eines 
schlanken Prozesses nicht auf die Verbraucher:innen abzuwälzen.

_Quelle: vzbv_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/warnung-bei-klarna-auf-den-verwendungszweck-achten-64247)
