# Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/weg-vom-bett-ins-homeoffice-gesetzlich-unfallversichert/
- Published: 2021-12-08T15:41:56+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BSG, Pressemitteilung vom 08.12.2021 zum Urteil B 2 U 4/21 R vom 08.12.2021

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice
stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. 
Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Az. B 2 U 4/21 R).

Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in
das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar
zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden
Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft
lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Während das Sozialgericht den erstmaligen
morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte
das Landessozialgericht ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen
Tätigkeit nur vorausgeht. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts
bestätigt.

Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in
sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice
diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen
Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als
Betriebsweg versichert.

## Hinweis auf Rechtsvorschriften

### Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –

**§ 8 Arbeitsunfall (i. d. F. des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)**

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz
nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind 
zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem
Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch

 1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren
    Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,
     …

**§ 8 Arbeitsunfall (i. d. F. des Gesetzes vom 14. Juni 2021, BGBl. I S. 1762)**

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz
nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind 
zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem
Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt
der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz
in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

…

**Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)**

§ 1 Ziel, Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten
beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

…

(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur

 1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,
 2. § 6 und der Anhang Nummer 6,

soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften
gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen
auf diese anwendbar sind.

…

**§ 2 Begriffsbestimmungen**

…

(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze
im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten
vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.
Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber
und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen
einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes
mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch
den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten
bereitgestellt und installiert ist.

…

_Quelle: BSG_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/weg-vom-bett-ins-homeoffice-gesetzlich-unfallversichert-69734)
