# Weiteres Absicherungsinstrument (Margining) aus dem Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet

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- Published: 2022-06-17T12:29:59+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Pressemitteilung vom 17.06.2022

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen.
Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar.
Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen haben das Bundesfinanzministerium
und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium deswegen bereits im April 
ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Dieses Paket wird Schritt für Schritt 
umgesetzt. Nach dem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm und
das Bürgschaftsprogramm gestartet sind, kann nun das dritte Instrument an den Start
gehen. Beim Margining-Finanzierungsinstrument geht es um ein Absicherungsinstrument,
das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten
handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt – gerade für den Fall
weiterer Preissteigerungen und Volatilität. Diese Maßnahme ist wichtig und notwendig,
um Sicherheitsleistungen (sog. Margins) zu finanzieren, die beim Handel mit Energie
verpflichtend zu leisten sind. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien
der KfW bereitgestellt. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert. Erste Beratungsgespräche
sind ab sofort möglich.

> “Wir lassen weder unsere Bürgerinnen und Bürger noch unsere Betriebe mit den stark
> steigenden Energiepreisen allein. Mit diesem Absicherungsinstrument erweitern 
> wir die Maßnahmen, die wir bereits unternommen haben, um die Preisentwicklungen
> abzufedern. Wir greifen den Unternehmen unter die Arme, die ohne eigenes Zutun
> aufgrund der extremen Entwicklung an den Energiemärkten in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten
> geraten sind.”
> Bundesfinanzminister Christian Lindner

> “Der Krieg in der Ukraine und gerade die letzten Tage haben erneut deutlich gemacht,
> dass wir uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe befreien.
> Eine beschleunigte Energiewende ist hierfür das A und O. Für die Versorgungssicherheit
> brauchen wir funktionierende und stabile Energiemärkte. Damit dies gewährleistet
> ist, müssen wir Energieunternehmen, bei der Sicherung ihrer Liquidität unterstützen.
> Sonst riskieren wir eine instabile Energieversorgung. Daher schaffen wir ein neues
> Instrument. Energieunternehmen, die Erdgas, Strom und Emissionszertifikaten an
> den Terminbörsen handeln, um ihre Produktion zu steuern und abzusichern, müssen
> Sicherheitsleistungen, also Marginings erbringen. Diese steigen, je höher die 
> Preise sind. Das kann für Unternehmen zu einem Liquiditätsproblem werden – sie
> haben im Zweifel auch bei insgesamt guter Aufstellung nicht die Mittel parat, 
> um diese Marginings zu leisten. Deshalb sichern wir die Unternehmen über KfW-Kredite
> ab, damit diese notwendigen Sicherheitsleistungen auch im aktuellen Preisumfeld
> erbracht werden können.”
> Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck

> “Der Krieg in der Ukraine hat uns nochmal schmerzhaft und drastisch vor Augen 
> geführt, wie wichtig die Souveränität und die Resilienz Deutschlands und Europas
> ist. Der Energiesektor spielt hierbei eine zentrale Rolle, denn die Stabilität
> der Energieversorgung ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der
> Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Die KfW wird ihren Beitrag leisten,
> um die Energie- und Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten.
> Zugleich werden wir unser Engagement für die Entwicklung und Nutzung von Erneuerbaren
> Energien und Energieeffizienz weiter ausbauen.”
> Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels

## Nähere Informationen zu dem Finanzierungsinstrument:

**Mit Bundesgarantie unterlegte KfW– Kreditlinien zur Liquiditätsunterstützung für
Sicherheiten (sog. Margins) an den Terminmärkten für Strom, Erdgas und Emissionszertifkate**

### Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

### Was wird finanziert?

Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate
aus Terminkontrakten an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte
mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt
werden.
 Finanziert werden nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen
des Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten

 * für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen
   von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie
 * für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung,
   Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance
   mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland.

Spekulative Positionen werden nicht finanziert.

### Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen
auf den Energiemärkten entstanden sein.
 Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik
Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein. Dem Unternehmen ist eine anderweitige
Finanzierung nicht möglich. Positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose;
es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen 
Sinne handeln.

### Welche Konditionen gelten?

Der Zinssatz orientiert sich an dem EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable
Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls
wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart. Für nicht in Anspruch genommene
Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision vereinbart.
 Im Rahmen 
der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der Konzernmuttergesellschaft bzw. 
der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens eingefordert. Voraussetzung für die
Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit
rechtlich möglich – Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr
einer Nutzung der Kreditlinie.

### Verfahren:

Unternehmen, die antragsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, zunächst in einem
Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen Vorbereitungen
seitens des Unternehmens abzuklären. Darüberhinausgehende Prüfungen sind erst nach
Antragstellung möglich.
 Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes sind: Herr Curt
Distler, 0211 981 2647 [curt.distler@de.pwc.com](https://www.maier-steuerberater.de/weiteres-absicherungsinstrument-margining-aus-dem-schutzschild-der-bundesregierung-fuer-von-kriegsfolgen-betroffene-unternehmen-startet/curt.distler@de.pwc.com)
Herr Bernd Papenstein 0211 981 2639 [bernd.papenstein@de.pwc.com](https://www.maier-steuerberater.de/weiteres-absicherungsinstrument-margining-aus-dem-schutzschild-der-bundesregierung-fuer-von-kriegsfolgen-betroffene-unternehmen-startet/bernd.papenstein@de.pwc.com)
Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen.

### Beginn und Befristung:

Für das Finanzierungsinstrument kann ab sofort ein Beratungsgespräch geführt werden.

Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet und ist voraussichtlich Ende Juni 2022
möglich. Es ist aber bereits jetzt sinnvoll ein Beratungsgespräch zu führen und 
die Antragstellung vorzubereiten. Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist
bis 31.12.2022 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/weiteres-absicherungsinstrument-margining-aus-dem-schutzschild-der-bundesregierung-fuer-von-kriegsfolgen-betroffene-unternehmen-startet-79948)
