# Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend

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- Veröffentlicht: 2022-11-11T11:59:21+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 11.11.2022 zum Urteil 6 U 104/22 vom 10.11.2022

**Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung
der Verbraucher haben.**

Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung
der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten
Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main(
OLG) hat gestern der Antragsgegnerin untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“
zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt.

Beide Parteien stellen ökologische Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel her. Die Antragsgegnerin
bewirbt ihre Produkte auf ihrer Internetseite u. a. mit dem Logo „Klimaneutral“.
Die Antragstellerin wendet sich u. a. gegen die Werbung mit diesem Begriff. Sie 
hält den Begriff „klimaneutral“ für erläuterungsbedürftig und die Werbung deshalb
für intransparent und irreführend.

Das Landgericht hatte den auf Unterlassen gerichteten Eilantrag abgewiesen. Auf 
die Berufung hin hat das OLG die Antragsgegnerin verurteilt, die Verwendung des 
Logos „Klimaneutral“ zu unterlassen. Die Werbung sei irreführend. Die Bewerbung 
eines Unternehmens oder seiner Produkte mit einer vermeintlichen Klimaneutralität
könne erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Es bestehe daher eine
Verpflichtung zur Aufklärung über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen 
beanspruchten Klimaneutralität. Der Verbraucher gehe bei dem streitgegenständlichen„
klimaneutral“-Logo davon aus, dass grundsätzlich alle wesentlichen Emissionen des
Unternehmens vermieden oder kompensiert würden. Eine Ausklammerung bestimmter Emissionsarten–
wie von der Antragsgegnerin vorgenommen – nehme er nicht ohne Weiteres an.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

_Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/werbung-mit-dem-logo-klimaneutral-ohne-aufklaerung-irrefuehrend-89081)
