# Wettbewerbsbehörde kann Verstoß gegen DSGVO feststellen

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- Veröffentlicht: 2023-07-03T10:56:58+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

EuGH, Pressemitteilung vom 04.07.2023 zum Urteil C-252/21 vom 04.07.2023 Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen. Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss sie jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen. Zur vollständigen Pressemitteilung Pressemitteilung des vzbv vom 04.07.2023 „Meta: EuGH macht Weg für mehr behördliche Kontrolle frei“ Quelle: EuGH
