# Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt unterstützt Transparenz und fairen Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe

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- Veröffentlicht: 2022-06-02T05:56:47+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 01.06.2022

Seit heute ist das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vollständig in Betrieb.
Ab sofort sind Auftraggeber vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags gesetzlich
dazu verpflichtet, das Wettbewerbsregister über das Vorliegen von Ausschlussgründen
anzufragen. Eingetragen in das rein elektronisch geführte Wettbewerbsregister werden
Unternehmen, die schwere und für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren relevante
Rechtsverstöße begangen haben. Das betrifft etwa Verurteilungen wegen bestimmter
Wirtschaftsdelikte, z. B. Korruption oder Steuerhinterziehung. Bislang waren Auftraggeber
vor allem auf Selbsterklärungen der sich bewerbenden Unternehmen und Abfragen bei
den vereinzelt existierenden Korruptionsregistern der Bundesländer angewiesen. Die
Abfragen bei den Landeskorruptionsregistern entfallen mit dem heutigen Tag.

Neu ab dem 1. Juni ist neben der Abfragepflicht auch die Möglichkeit für Unternehmen
und natürliche Personen, Auskünfte über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters
einzuholen (Anspruch auf Selbstauskunft). Auch amtliche Verzeichnisstellen können
das Register für die Präqualifizierung von Unternehmen von nun an konsultieren.

Bereits am 29. Oktober hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in
der gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgestellt, dass 
die technischen Voraussetzungen für den Registerbetrieb vorliegen. Entsprechend 
den gesetzlichen Regelungen startete am 1. Dezember 2021 die Pflicht für mitteilungspflichtige
Behörden, eintragungsrelevante Rechtsverstöße an das Bundeskartellamt zu melden.
Seitdem hatten Auftraggeber außerdem die Möglichkeit, das Wettbewerbsregister auf
freiwilliger Basis abzufragen.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/wettbewerbsregister-beim-bundeskartellamt-unterstuetzt-transparenz-und-fairen-wettbewerb-bei-der-oeffentlichen-auftragsvergabe-79336)
