# YouTube hat die Löschung zweier Videos auf ihrer Plattform zu unterlassen

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- Veröffentlicht: 2021-10-13T04:39:26+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

LG Köln, Pressemitteilung vom 12.10.2021 zu den Beschlüssen 28 O 351/21 und 28 O
350/21 vom 11.10.2021

Die Antragstellerin betreibt einen Videokanal bei der Antragsgegnerin und veröffentlichte
zwei Videos mit einer Länge von 26 Minuten bzw. 29 Minuten mit Interviews und Berichten
zum Thema Corona. Die Video-Plattform löschte diese Videos.

Das Landgericht Köln hat es der Video-Plattform im Wege einer einstweiligen Verfügung,
Beschlüsse vom 11.10.2021, unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, diese 
Videos zu löschen und die Antragstellerin wegen des Inhalts der Videos mit einer
Verwarnung zu versehen.

Der Betreiberin des Videokanals stünde ein vertraglicher Anspruch gegen die Video-
Plattform zu, der diese zur Bereitstellung ihrer Dienste verpflichtet. YouTube sei
zur Löschung nicht berechtigt gewesen. Die Video-Plattform habe der Antragstellerin
nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche 
Vorschrift der von ihr aufgestellten Richtlinien verstoßen würden. Nur bei kurzen
Videos mit offensichtlich auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformationen
dürfte eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passagen durch die Plattform
zulässig sein. Dies gelte allerdings nicht für längere Videos, die auch zulässige
Äußerungen enthielten.

Die Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren wurden bisher noch nicht zugestellt.
Die Antragsgegnerin hat die Möglichkeit, gegen die Beschlüsse beim Landgericht Köln
Widerspruch einzulegen. Dann wird das Landgericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung
zu prüfen haben, ob die einstweiligen Verfügungen durch Urteil zu bestätigen oder
aufzuheben sind. Gegen ein solches Urteil wäre das Rechtsmittel der Berufung beim
Oberlandesgericht zulässig.

_Quelle: LG Köln_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/youtube-hat-die-loeschung-zweier-videos-auf-ihrer-plattform-zu-unterlassen-64753)
