# Zeit ist (Steuer-)Geld

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- Published: 2022-03-16T06:14:06+01:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 15.03.2022

Mit seinem legislativen Initiativbericht einschließlich Empfehlungen zu einer fairen
und einfachen Besteuerung erhöht das EU-Parlament den zeitlichen Druck für Reformen,
insbesondere bei der Mehrwert- und Unternehmensteuer.

Aufgrund der Ausgestaltung der Europäischen Verträge sitzt das EU-Parlament bei 
der Steuerrechtsgesetzgebung nicht mit am Verhandlungstisch. Dies hält die EU-Abgeordneten
aber keineswegs davon ab, sich bei europäischen Steuerinitiativen gegenüber der 
EU-Kommission und den Mitgliedstaaten Gehör zu verschaffen. So war es auch bei der
Abstimmung des Berichts mit Empfehlungen zu einer fairen und einfachen Besteuerung
vom 10.03.2022 (2020/254/INL) der Fall, bei dem das EU-Parlament zur Umsetzung des
gleichnamigen Aktionsplans der EU-Kommission Stellung bezog. Der Aktionsplan aus
dem Jahr 2020 stellt insgesamt 25 Initiativen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung sowie zur Beseitigung unnötiger Hindernisse und des bürokratischen
Aufwands für die Steuerpflichtigen in Aussicht.

Dabei übte das EU-Parlament insbesondere Druck auf die Zeitpläne der EU-Kommission
zur Veröffentlichung einzelner Initiativen, insbesondere im Bereich der Mehrwert-
und Unternehmensteuer aus.

So wollten die EU-Abgeordneten etwa, dass die EU-Kommission bereits bis zum Jahr
2023 auf ein einheitliches, digitales Mehrwertsteuererfassungssystem und eine einheitliche
EU-Mehrwertsteuernummer hinarbeitet, insbesondere um die Befolgungskosten von im
Binnenmarkt tätigen KMU zu verringern.

Außerdem forderten sie die umgehende Einführung eines unionsweiten Standards für
die elektronische Rechnungsstellung und die Festlegung auf eine elektronische Echtzeitberichterstattung.
Ein solches Verlangen dürfte bei Mitgliedstaaten, die kein Echtzeitsystem zur elektronischen
Rechnungsstellung eingeführt haben oder planen, wenig Begeisterungstürme auslösen.

Zudem soll nach dem Willen der EU-Abgeordneten die elektronische Rechnungslegung
bis zum Jahr 2023 unionsweit schrittweise eingeführt werden. Inwieweit sich EU-Länder,
wie Deutschland, deren Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung noch in
die Planungsphase „Brainstorming“ einzustufen ist, jedoch auf eine solche Forderung
einlassen werden, dürfte eher fraglich sein. Zudem solle, so das EU-Parlament, die
Ausstellung von Rechnungen nur über staatlich betriebene bzw. zertifizierte Systeme
erfolgen, wobei uneingeschränkter Datenschutz gewahrt werden soll.

Insgesamt darf der Zeitplan, den das EU-Parlament bei seinen Forderungen aufstellt,
als sehr ambitioniert bezeichnet werden und muss sicherlich unter dem strategischen
Aspekt der Erhöhung des Drucks auf die EU-Kommission zu sehen sein, doch in Bälde
ihre legislativen Vorschläge zu veröffentlichen.

Bei all dem zeitlichen Druck mahnt der Deutsche Steuerberaterband e.V. (DStV), dass
Sorgfalt und Qualität der jeweiligen Vorschläge wichtiger sind als jeder legislative
Schnellschuss. Schließlich hat auch das EU-Parlament selbst sich für die Verabschiedung
des gegenständlichen Berichts, von der Ernennung des Berichterstatters am 28.10.2020
bis zu seiner Abstimmung am 10.03.2022, durchaus Zeit gelassen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/zeit-ist-steuer-geld-75250)
