# Zum Schadensersatz bei Kollision mit einem zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellten Blumenkübel

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- Published: 2022-09-08T07:20:25+02:00
- Author: Thomas Stuppy

LG Koblenz, Mitteilung vom 08.09.2022 zum Urteil 5 O 187/21 vom 05.08.2022 (nrkr)

Muss eine Stadt Schadensersatz leisten, wenn ein Autofahrer bei Dunkelheit mit einem
zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellten Blumenkübel kollidiert?
Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

## Zum Sachverhalt:

Im November 2020 besuchte der Kläger seine Tochter, die in einer Spielstraße der
Stadt M. in der Vordereifel wohnt. Zur Verkehrsberuhigung hatte die Stadt dort zwei
anthrazitfarbene Blumenkübel aufgestellt. Eine besondere Markierung oder Kennzeichnung
wiesen die Pflanztröge nicht auf.

Als der Kläger abends gegen 18:00 Uhr in die Straße einbog, übersah er den in Fahrtrichtung
rechts aufgestellten Blumenkübel und kollidierte mit ihm. An seinem Auto entstand
ein Schaden in Höhe von 1.339,63 Euro.

Der Kläger verlangte nun von der Stadt M. den Ersatz des Schadens. Im Prozess trug
er vor, an jenem Abend sei es dunkel, regnerisch und neblig gewesen. Die Blumenkübel
seien von der Stadt nicht ausreichend gekennzeichnet worden, so dass er sie trotz
äußerst langsamer Fahrweise nicht habe erkennen können. Die beklagte Stadt habe 
auch nichts unternommen, nachdem es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Unfällen
gekommen sei. Der Kläger meinte daher, nicht er, sondern die Beklagte sei für den
Schaden verantwortlich.

Die Stadt verweigerte die Zahlung. Sie vertrat im Gerichtsverfahren die Auffassung,
der Kläger müsse für die Folgen seiner eigenen Unachtsamkeit selbst aufkommen.

## Die Entscheidung:

Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

Zwar habe der Stadt die Sicherung des Verkehrs in der Straße oblegen. Die Begrenzung
einer verkehrsberuhigten Straße durch Blumenkübel sei aber zulässig. Der Kläger –
so das Gericht weiter – sei in jedem Fall ganz überwiegend selbst an dem Unfall 
schuld. Ihm sei nämlich von früheren Besuchen bei seiner Tochter bekannt gewesen,
dass in der Straße Blumenkübel aufgestellt waren. Bei Dunkelheit habe er nur so 
schnell fahren dürfen, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke hätte anhalten
können. Außerdem habe er in dem verkehrsberuhigten Bereich ohnehin nur Schritttempo
fahren dürfen. Einen Fahrer, der bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes unbewegtes
Hindernis auffahre, treffe regelmäßig ein Verschulden.

Unter diesen Umständen sei dem Kläger ein derart schwerwiegender Verkehrsverstoß
unterlaufen, dass es auf die Frage, ob die Blumenkübel ausreichend gekennzeichnet
waren, nicht mehr ankomme.

_Quelle: LG Koblenz_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/zum-schadensersatz-bei-kollision-mit-einem-zur-verkehrsberuhigung-in-einer-spielstrasse-aufgestellten-blumenkuebel-84526)
