# Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

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- Veröffentlicht: 2022-10-04T10:46:26+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2022

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes die 
Zusammenführung beider Gesetze konkret in den Blick zu nehmen. Das schreibt die 
Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung ([20/3447](https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003447.pdf))
zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für
Eltern und pflegende Angehörige. Diese Gegenäußerung liegt nun als Unterrichtung(
[20/3710](https://dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003710.pdf)) vor.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 508/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/zusammenfuehrung-von-pflegezeit-und-familienpflegezeitgesetz-86209)
