Was wir für Sie tun können

Steuerberatung für Unternehmen

Als Unternehmer legen Sie Wert auf kompetente Beratung, die sich an Ihrer spezifischen Situation und Ihren Bedürfnissen orientiert.

Schon vor der Unternehmensgründung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, beginnend bei der Wahl der richtigen Rechtsform und Erstellung eines Businessplans. Stehen wichtige unternehmerische Entscheidungen an, beraten wir mit unserer umfassenden Expertise: Investitionen, Finanzierungsfragen, Bilanzanalyse und –pflege. Im laufenden Betrieb sind Sie von buchhalterischen Aufgaben entlastet und haben stets einen Überblick über die wirtschaftliche Lage.

Dabei haben wir stets die aktuelle Rechtsprechung im Auge und beraten hinsichtlich sich bietender Chancen sowie etwaiger Risiken. Die steuerliche Optimierung verstehen wir dabei als einen Baustein zur Optimierung des betriebswirtschaftlichen Gesamtbilds.

Die Finanzbuchhaltung von Kapitalgesellschaften unterliegt strengen Formvorschriften. Deshalb sollten Sie bei der Erstellung der Finanzbuchführung auf einen erfahrenen Steuerberater und sein kompetentes Team vertrauen. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Buchführung stets den gesetzlichen Vorschriften entspricht und müssen sich vor Betriebsprüfungen keine Sorgen machen.

Beim Jahresabschluss: Welche Rechnungslegungsvorschriften, handelsrechtlichen Gesetze und Steuergesetze gelten für Ihre Kapitalgesellschaft? Müssen Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlichen, und in welchem Umfang? All das erfahren Sie von uns – rechtzeitig und kompetent. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht und IFRS.

Personengesellschaften unterliegen vermeintlich weniger strengen Auflagen als Kapitalgesellschaften, was die Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses angeht. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Eventuell steht ein Gesellschaftereintritt oder -wechsel an. U.a. in diesen Fällen könnte eine Optimierung hinsichtlich eines Rechtsformwechsels von Vorteil sein.

„Selbständig“ bedeutet bekanntlich „selbst“ und „ständig“. Damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können, brauchen einen Steuerberater, der Sie wirksam entlastet, und zwar genau im benötigten Umfang: Lagern Sie Buchhaltung inklusive Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen zusammen mit der privaten Steuererklärung einfach ganz oder teilweise an ihn aus und seien Sie vor unliebsamen Überraschungen wirksam geschützt.

Steuern Sie Ihr Unternehmen mit Hilfe aussagekräftiger Auswertungen und Übersichten sowie wertvoller Steuertipps auf sicherem Kurs.

Der Aufwand für die Erfüllung gesetzlicher Regularien, denen sich Gewerbetreibende gegenüber sehen, steigt und steigt. Viele Mittelständler haben das Gefühl, ständig mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, obwohl sie immer mehr von ihrer knappen Arbeitszeit dafür aufwenden, Ämtern und Behörden Rede und Antwort zu stehen. Da ist es gut zu wissen, dass wir zumindest gegenüber Finanzbehörden und Sozialversicherungen als Partner an Ihrer Seite sind.

Als Steuerberater entlastet Sie das Team von Dr. Maier nicht nur von der täglichen fiskalischen Laufarbeit. Wir erstellen auch Ihren hieb- und stichfesten Jahresabschluss und beraten Sie bei der optimalen Steuerung Ihres Unternehmens.

Unternehmer/Freiberufler

Vom Handelsblatt sind wir im Jahr 2018 im Bereich Medien und 2019 im Bereich Medien/Freiberufler zu einem der besten Steuerberater Deutschlands ausgezeichnet worden.

Steuerberatung für Privatpersonen

Nicht jeder ist rechtlich gezwungen eine Steuererklärung abzugeben, aber in den allermeisten Fällen lohnt es sich.

Haben Sie als Angestellter im letzten Jahr von Monat zu Monat signifikant unterschiedlich viel verdient? Sind Sie selbständig – hauptberuflich oder nebenbei? Haben Sie signifikante Nebeneinkünfte? Besitzen Sie Immobilien? Haben Sie viel Geld angelegt? Haben Sie andere Gewinneinkünfte?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, ist es ratsam einen Steuerberater aufzusuchen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung übersehen wir keine Chance zum legalen Steuersparen. Bei der steuerlichen Gestaltung kennen und berücksichtigen wir auch die neueste Rechtsprechung. Und bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt stehen wir Ihnen zur Seite.

Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt, so heißt es. Die Literatur darüber füllt ganze Bibliotheken. Vertrauen Sie Ihre steuerlichen Belange einem Experten an, der sich auskennt und in Ihrem Interesse handelt. Das Hintergrundwissen eines erfahrenen Steuerberaters können Softwareprogramme nicht ersetzen. Spätestens bei der Prüfung von Steuerbescheiden stoßen sie an ihre Grenzen. Dann ist der Steuerberater gefragt, der individuell Ihre Interessen vertritt.

Sie vermieten Häuser oder Wohnungen und erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Dann müssen Sie diese Einkünfte versteuern. Im Gegenzug haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Werbungskosten steuermindernd geltend zu machen. Wir helfen Ihnen, diese Gestaltungs­möglichkeiten rechtssicher zu nutzen. Besonders bei Mietverträgen zwischen Familienmitgliedern oder mit dem eigenen Unternehmen, bei Leerstand oder bei Feriendomizilen wird das Finanzamt hellhörig. Gehen Sie kein Risiko ein und holen Sie sich unseren professionellen Rat.

Viele Arbeitnehmer im Saarland und Rheinland-Pfalz nutzen die Chance, im nahe gelegenen Frankreich oder Luxemburg zu arbeiten. Arbeiten Sie z. B. in Luxemburg und beziehen alle ihre Einkünfte dort, ist der Fall einfach – Sie haben mit dem deutschen Fiskus nichts mehr zu tun.

Aber im Einzelfall kann es wesentlich komplizierter werden: Wenn auch sonstige Einkünfte aus Deutschland erzielt werden, oder Ihr Ehepartner weiter in Deutschland tätig ist, oder wenn Sie mehrere Arbeitsstellen in Deutschland und Luxemburg haben, oder wenn Sie zwar für ein Luxemburger Unternehmen arbeiten, aber in Deutschland im Home Office sitzen.

Lassen Sie sich beraten – wir prüfen für Sie, ob sich der lukrative Job im Ausland auch steuerlich lohnt, und ob Sie eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen.

 

Dass beim Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen in der Regel Steuern anfallen, ist bekannt. Doch auch die Vermögensübertragung durch Verschenken und Vererben kann Steuerpflichten mit sich bringen. Besonders häufig sind das Eigenheim oder die Firma betroffen, die von einer Generation zur nächsten übertragen werden sollen.

Wir beraten Sie, womit Sie rechnen müssen, und wie Sie durch geschickte Gestaltung Steuern sparen können.

Pflegedienste/Ärzte

Vom Handelsblatt sind wir im Jahr 2020 im Bereich Pflegedienste/Ärzte zu einem der besten Steuerberater Deutschlands ausgezeichnet worden.

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