BFH zur ersten Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

BFH, Urteil VI R 10/19 vom 30.09.2020

Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z. B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.

<h3 Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952339.

Quelle: BFH

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