Be­fris­te­te Ab­sen­kung des allge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S-7030 / 20 / 10009 :016 vom 04.11.2020

Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 584, gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 Folgendes:

Inhaltsverzeichnis

1 Voraus- und Anzahlungsrechnungen

2 Ausgabe eines Gutscheins für einen verbindlich bestellten Gegenstand sowie von Restaurantgutscheinen

3 Erstattung von Pfandbeträgen

4 Gewährung von Jahresboni

5 Herstellerrabatt bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte

6 Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung

7 Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen

8 Sonder- und Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträge

9 Anzuwendender Steuersatz bei Gesamtmargenbildung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG

10 Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG

11 Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements

12 Leistungszeitpunkt bei Leistungen eines Insolvenzverwalters

13 Leistungen des Gerüstbauerhandwerks

14 Wiederkehrende Leistungen

15 Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe

(…)

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF

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