Steu­er­be­ra­tung für Privatpersonen

Nicht jeder ist recht­lich gezwun­gen eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben, aber in den aller­meis­ten Fäl­len lohnt es sich.

Haben Sie als Ange­stell­ter im letz­ten Jahr von Monat zu Monat signi­fi­kant unter­schied­lich viel ver­dient? Sind Sie selb­stän­dig – haupt­be­ruf­lich oder neben­bei? Haben Sie signi­fi­kan­te Neben­ein­künf­te? Besit­zen Sie Immo­bi­li­en? Haben Sie viel Geld ange­legt? Haben Sie ande­re Gewinneinkünfte?

Wenn Sie eine die­ser Fra­gen mit „Ja“ beant­wor­tet haben, ist es rat­sam einen Steu­er­be­ra­ter auf­zu­su­chen. Bei der Erstel­lung Ihrer Steu­er­erklä­rung über­se­hen wir kei­ne Chan­ce zum lega­len Steu­er­spa­ren. Bei der steu­er­li­chen Gestal­tung ken­nen und berück­sich­ti­gen wir auch die neu­es­te Recht­spre­chung. Und bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten mit dem Finanz­amt ste­hen wir Ihnen zur Seite.

Steu­er­be­ra­tung für Arbeitnehmer

Das deut­sche Steu­er­recht ist das kom­pli­zier­tes­te der Welt, so heißt es. Die Lite­ra­tur dar­über füllt gan­ze Biblio­the­ken. Ver­trau­en Sie Ihre steu­er­li­chen Belan­ge einem Exper­ten an, der sich aus­kennt und in Ihrem Inter­es­se han­delt. Das Hin­ter­grund­wis­sen eines erfah­re­nen Steu­er­be­ra­ters kön­nen Soft­ware­pro­gram­me nicht erset­zen. Spä­tes­tens bei der Prü­fung von Steu­er­be­schei­den sto­ßen sie an ihre Gren­zen. Dann ist der Steu­er­be­ra­ter gefragt, der indi­vi­du­ell Ihre Inter­es­sen vertritt.

Steu­er­be­ra­tung für Vermieter

Sie ver­mie­ten Häu­ser oder Woh­nun­gen und erzie­len Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung? Dann müs­sen Sie die­se Ein­künf­te ver­steu­ern. Im Gegen­zug haben Sie zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, Wer­bungs­kos­ten steu­er­min­dernd gel­tend zu machen. Wir hel­fen Ihnen, die­se Gestaltungs­möglichkeiten rechts­si­cher zu nut­zen. Beson­ders bei Miet­ver­trä­gen zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern oder mit dem eige­nen Unter­neh­men, bei Leer­stand oder bei Feri­en­do­mi­zi­len wird das Finanz­amt hell­hö­rig. Gehen Sie kein Risi­ko ein und holen Sie sich unse­ren pro­fes­sio­nel­len Rat.

Steu­er­be­ra­tung für Grenzgänger

Vie­le Arbeit­neh­mer im Saar­land und Rhein­land-Pfalz nut­zen die Chan­ce, im nahe gele­ge­nen Frank­reich oder Luxem­burg zu arbei­ten. Arbei­ten Sie z. B. in Luxem­burg und bezie­hen alle ihre Ein­künf­te dort, ist der Fall ein­fach – Sie haben mit dem deut­schen Fis­kus nichts mehr zu tun.

Aber im Ein­zel­fall kann es wesent­lich kom­pli­zier­ter wer­den: Wenn auch sons­ti­ge Ein­künf­te aus Deutsch­land erzielt wer­den, oder Ihr Ehe­part­ner wei­ter in Deutsch­land tätig ist, oder wenn Sie meh­re­re Arbeits­stel­len in Deutsch­land und Luxem­burg haben, oder wenn Sie zwar für ein Luxem­bur­ger Unter­neh­men arbei­ten, aber in Deutsch­land im Home Office sitzen.

Las­sen Sie sich bera­ten – wir prü­fen für Sie, ob sich der lukra­ti­ve Job im Aus­land auch steu­er­lich lohnt, und ob Sie eine Steu­er­erklä­rung in Deutsch­land abge­ben müssen.

Ver­er­ben und Verschenken

Dass beim Kauf und Ver­kauf von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den in der Regel Steu­ern anfal­len, ist bekannt. Doch auch die Ver­mö­gens­über­tra­gung durch Ver­schen­ken und Ver­er­ben kann Steu­er­pflich­ten mit sich brin­gen. Beson­ders häu­fig sind das Eigen­heim oder die Fir­ma betrof­fen, die von einer Gene­ra­ti­on zur nächs­ten über­tra­gen wer­den sollen.

Wir bera­ten Sie, womit Sie rech­nen müs­sen, und wie Sie durch geschick­te Gestal­tung Steu­ern spa­ren können.

Pflegedienste/Ärzte

Vom Han­dels­blatt sind wir im Jahr 2020 im Bereich Pflegedienste/Ärzte zu einem der bes­ten Steu­er­be­ra­ter Deutsch­lands aus­ge­zeich­net worden.