Nicht jeder ist rechtlich gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben, aber in den allermeisten Fällen lohnt es sich.
Haben Sie als Angestellter im letzten Jahr von Monat zu Monat signifikant unterschiedlich viel verdient? Sind Sie selbständig – hauptberuflich oder nebenbei? Haben Sie signifikante Nebeneinkünfte? Besitzen Sie Immobilien? Haben Sie viel Geld angelegt? Haben Sie andere Gewinneinkünfte?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, ist es ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung übersehen wir keine Chance zum legalen Steuersparen. Bei der steuerlichen Gestaltung kennen und berücksichtigen wir auch die neueste Rechtsprechung. Und bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt stehen wir Ihnen zur Seite.
Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Literatur über Steuerrecht füllt ganze Bibliotheken. Vertrauen Sie Ihre steuerlichen Belange einem Experten an, der sich auskennt und in Ihrem Interesse handelt. Das Hintergrundwissen eines erfahrenen Steuerberaters kann durch Softwareprogramme nicht ersetzt werden. Spätestens bei der Prüfung von Steuerbescheiden stoßen diese an ihre Grenzen. Hier kommt der Steuerberater ins Spiel, der individuell Ihre Interessen vertritt.
Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen und erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Dann müssen Sie diese Einkünfte versteuern. Im Gegenzug haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Werbungskosten steuermindernd geltend zu machen. Wir helfen Ihnen dabei, diese Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher zu nutzen. Besonders bei Mietverträgen zwischen Familienmitgliedern oder mit dem eigenen Unternehmen, bei Leerstand oder bei Feriendomizilen, bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung.
Viele Arbeitnehmer im Saarland und Rheinland-Pfalz nutzen die Chance, im nahe gelegenen Frankreich oder Luxemburg zu arbeiten. Arbeiten Sie z. B. in Luxemburg und beziehen alle ihre Einkünfte dort, ist der Fall einfach – Sie haben mit dem deutschen Fiskus nichts mehr zu tun.
Aber im Einzelfall kann es wesentlich komplizierter werden: Wenn auch sonstige Einkünfte aus Deutschland erzielt werden, oder Ihr Ehepartner weiter in Deutschland tätig ist, oder wenn Sie mehrere Arbeitsstellen in Deutschland und Luxemburg haben, oder wenn Sie zwar für ein Luxemburger Unternehmen arbeiten, aber in Deutschland im Home Office sitzen.
Lassen Sie sich beraten – wir prüfen für Sie, ob sich der lukrative Job im Ausland auch steuerlich lohnt, und ob Sie eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen.
Das Thema Erben und Verschenken wirft viele steuerliche Fragen auf. Es gilt, erhebliche Freibeträge und Steuervorteile bei Schenkungen oder Vererbung innerhalb der Familie optimal zu nutzen. Unser Team von Experten unterstützt Sie bei der strategischen Planung und Durchführung, um die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Sie so gering wie möglich zu halten.