Als Unter­neh­mer legen Sie Wert auf kom­pe­ten­te Bera­tung, die sich an Ihrer spe­zi­fi­schen Situa­ti­on und Ihren Bedürf­nis­sen orientiert. 

Schon vor der Unter­neh­mens­grün­dung ste­hen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te, begin­nend bei der Wahl der rich­ti­gen Rechts­form und Erstel­lung eines Busi­ness­plans. Ste­hen wich­ti­ge unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen an, bera­ten wir mit unse­rer umfas­sen­den Exper­ti­se: Inves­ti­tio­nen, Finan­zie­rungs­fra­gen, Bilanz­ana­ly­se und –pfle­ge. Im lau­fen­den Betrieb sind Sie von buch­hal­te­ri­schen Auf­ga­ben ent­las­tet und haben stets einen Über­blick über die wirt­schaft­li­che Lage.

Dabei haben wir stets die aktu­el­le Recht­spre­chung im Auge und bera­ten hin­sicht­lich sich bie­ten­der Chan­cen sowie etwa­iger Risi­ken. Die steu­er­li­che Opti­mie­rung ver­ste­hen wir dabei als einen Bau­stein zur Opti­mie­rung des betriebs­wirt­schaft­li­chen Gesamtbilds.

Steu­er­be­ra­tung für Kapitalgesellschaften

Die Finanz­buch­hal­tung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten unter­liegt stren­gen Form­vor­schrif­ten. Des­halb soll­ten Sie bei der Erstel­lung der Finanz­buch­füh­rung auf einen erfah­re­nen Steu­er­be­ra­ter und sein kom­pe­ten­tes Team ver­trau­en. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Buch­füh­rung stets den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ent­spricht und müs­sen sich vor Betriebs­prü­fun­gen kei­ne Sor­gen machen.

Beim Jah­res­ab­schluss: Wel­che Rech­nungs­le­gungs­vor­schrif­ten, han­dels­recht­li­chen Geset­ze und Steu­er­ge­set­ze gel­ten für Ihre Kapi­tal­ge­sell­schaft? Müs­sen Sie Ihren Jah­res­ab­schluss ver­öf­fent­li­chen, und in wel­chem Umfang? All das erfah­ren Sie von uns – recht­zei­tig und kom­pe­tent. Wir erstel­len Ihren Jah­res­ab­schluss nach deut­schem Han­dels­recht und IFRS.

Steu­er­be­ra­tung für Personengesellschaften

Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten unter­lie­gen ver­meint­lich weni­ger stren­gen Auf­la­gen als Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, was die Erstel­lung der Buch­hal­tung und des Jah­res­ab­schlus­ses angeht. Den­noch gibt es eini­ges zu beach­ten. Even­tu­ell steht ein Gesell­schaf­ter­ein­tritt oder ‑wech­sel an. U.a. in die­sen Fäl­len könn­te eine Opti­mie­rung hin­sicht­lich eines Rechts­form­wech­sels von Vor­teil sein.

Steu­er­be­ra­tung für Selb­stän­di­ge und Freiberufler

„Selb­stän­dig“ bedeu­tet bekannt­lich „selbst“ und „stän­dig“. Damit Sie sich auf Ihre Kern­auf­ga­ben kon­zen­trie­ren kön­nen, brau­chen einen Steu­er­be­ra­ter, der Sie wirk­sam ent­las­tet, und zwar genau im benö­tig­ten Umfang: Lagern Sie Buch­hal­tung inklu­si­ve Jah­res­ab­schluss oder Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung, Lohn- und Gehalts­ab­rech­nun­gen zusam­men mit der pri­va­ten Steu­er­erklä­rung ein­fach ganz oder teil­wei­se an ihn aus und sei­en Sie vor unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen wirk­sam geschützt. 

Steu­ern Sie Ihr Unter­neh­men mit Hil­fe aus­sa­ge­kräf­ti­ger Aus­wer­tun­gen und Über­sich­ten sowie wert­vol­ler Steu­er­tipps auf siche­rem Kurs.

Steu­er­be­ra­tung für Gewerbetreibende

Der Auf­wand für die Erfül­lung gesetz­li­cher Regu­la­ri­en, denen sich Gewer­be­trei­ben­de gegen­über sehen, steigt und steigt. Vie­le Mit­tel­ständ­ler haben das Gefühl, stän­dig mit einem Bein im Gefäng­nis zu ste­hen, obwohl sie immer mehr von ihrer knap­pen Arbeits­zeit dafür auf­wen­den, Ämtern und Behör­den Rede und Ant­wort zu ste­hen. Da ist es gut zu wis­sen, dass wir zumin­dest gegen­über Finanz­be­hör­den und Sozi­al­ver­si­che­run­gen als Part­ner an Ihrer Sei­te sind. 

Als Steu­er­be­ra­ter ent­las­tet Sie das Team von Dr. Mai­er nicht nur von der täg­li­chen fis­ka­li­schen Lauf­ar­beit. Wir erstel­len auch Ihren hieb- und stich­fes­ten Jah­res­ab­schluss und bera­ten Sie bei der opti­ma­len Steue­rung Ihres Unternehmens.

Unternehmer/Freiberufler

Vom Han­dels­blatt sind wir im Jahr 2018 im Bereich Medi­en und 2019 im Bereich Medien/Freiberufler zu einem der bes­ten Steu­er­be­ra­ter Deutsch­lands aus­ge­zeich­net worden.