Zeitplan für Abschaffung der Steuerklassen III und V noch unklar
Die Bundesregierung kann derzeit noch keine konkreten Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V nennen. Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses laufen noch.
Das bedeutet:
- Kein konkreter Zeitplan: Es ist noch unklar, wann ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Steuerklassen III und V vorgelegt wird und wann dieser in Kraft treten könnte.
- Offene Fragen: Details zur Ausgestaltung des Faktorverfahrens, mit dem die Steuerklassen III und V ersetzt werden sollen, sind noch offen. Auch die finanziellen Auswirkungen der Reform sind noch nicht abschließend geklärt.
- Ehegattensplitting bleibt: Die Bundesregierung betont, dass das Ehegattensplitting an sich durch die Reform nicht abgeschafft wird. Es wird jedoch im Rahmen des Faktorverfahrens anders berechnet.
Ziel der Reform:
Die Abschaffung der Steuerklassen III und V soll zu einer gerechteren Besteuerung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften führen. Im derzeitigen System profitieren vor allem Paare mit hohem Einkommen vom Ehegattensplitting. Im Faktorverfahren soll die Steuerbelastung hingegen stärker vom gemeinsamen Einkommen abhängen.
Kritik an der Reform:
Die Pläne der Bundesregierung stoßen bei einigen Experten und Politikern auf Kritik. Befürchtet wird unter anderem, dass die Reform zu einer höheren Steuerbelastung für viele Familien führen könnte.
Fazit:
Die Abschaffung der Steuerklassen III und V ist ein komplexes Vorhaben, das noch viele offene Fragen aufwirft. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die Details der Reform gestalten wird und wann sie in Kraft treten kann.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag, hib-Nr. 235⁄2024
- BMWK, Pressemitteilung vom 12.04.2024