Zeit­plan für Abschaf­fung der Steu­er­klas­sen III und V noch unklar

Die Bun­des­re­gie­rung kann der­zeit noch kei­ne kon­kre­ten Details zur geplan­ten Abschaf­fung der Steu­er­klas­sen III und V nen­nen. Die regie­rungs­in­ter­nen Bera­tun­gen zur Umset­zung des Koali­ti­ons­be­schlus­ses lau­fen noch.

Das bedeu­tet:

  • Kein kon­kre­ter Zeit­plan: Es ist noch unklar, wann ein Gesetz­ent­wurf zur Abschaf­fung der Steu­er­klas­sen III und V vor­ge­legt wird und wann die­ser in Kraft tre­ten könnte.
  • Offe­ne Fra­gen: Details zur Aus­ge­stal­tung des Fak­tor­ver­fah­rens, mit dem die Steu­er­klas­sen III und V ersetzt wer­den sol­len, sind noch offen. Auch die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Reform sind noch nicht abschlie­ßend geklärt.
  • Ehe­gat­ten­split­ting bleibt: Die Bun­des­re­gie­rung betont, dass das Ehe­gat­ten­split­ting an sich durch die Reform nicht abge­schafft wird. Es wird jedoch im Rah­men des Fak­tor­ver­fah­rens anders berechnet.

Ziel der Reform:

Die Abschaf­fung der Steu­er­klas­sen III und V soll zu einer gerech­te­ren Besteue­rung von Ehe­paa­ren und Lebens­part­ner­schaf­ten füh­ren. Im der­zei­ti­gen Sys­tem pro­fi­tie­ren vor allem Paa­re mit hohem Ein­kom­men vom Ehe­gat­ten­split­ting. Im Fak­tor­ver­fah­ren soll die Steu­er­be­las­tung hin­ge­gen stär­ker vom gemein­sa­men Ein­kom­men abhängen.

Kri­tik an der Reform:

Die Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung sto­ßen bei eini­gen Exper­ten und Poli­ti­kern auf Kri­tik. Befürch­tet wird unter ande­rem, dass die Reform zu einer höhe­ren Steu­er­be­las­tung für vie­le Fami­li­en füh­ren könnte.

Fazit:

Die Abschaf­fung der Steu­er­klas­sen III und V ist ein kom­ple­xes Vor­ha­ben, das noch vie­le offe­ne Fra­gen auf­wirft. Es bleibt abzu­war­ten, wie die Bun­des­re­gie­rung die Details der Reform gestal­ten wird und wann sie in Kraft tre­ten kann.

Wei­te­re Informationen:

  • Deut­scher Bun­des­tag, hib-Nr. 2352024
  • BMWK, Pres­se­mit­tei­lung vom 12.04.2024