Das Jahr 2026 ist gestartet und bringt massive Änderungen für Ihren Geldbeutel. Während Familien und die Mittelschicht aufatmen, bittet der Staat Besserverdiener über die Sozialkassen zur Kasse. Und für Unternehmer gilt: Keine Panik bei der E-Rechnung – aber Handlungsbedarf.
Ein Blick auf den Gehaltszettel im Januar 2026 dürfte für viele eine Überraschung sein. Die gute Nachricht: Der Staat lässt Ihnen steuerfrei mehr zum Leben. Die schlechte: Die Sozialversicherungen holen sich bei Gutverdienern einen großen Teil davon zurück. Wir haben die Fakten gecheckt und trennen echte Gesetze von bloßen Gerüchten.
1. Einkommensteuer: Der Staat gleicht die Inflation aus
Um die sogenannte „kalte Progression“ abzubauen, wurden die Grenzen im Steuertarif verschoben. Das bedeutet: Lohnerhöhungen werden nicht mehr so schnell von der Steuer aufgefressen.
- Grundfreibetrag: Das steuerfreie Existenzminimum steigt auf 12.348 Euro. Erst ab diesem Jahreseinkommen zahlen Sie überhaupt Steuern.
- Spitzensteuersatz: Der Satz von 42 % greift im Jahr 2026 erst später, nämlich ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro.
- Fazit: Wer ein durchschnittliches Einkommen bezieht, hat ab Januar real etwas mehr Netto auf dem Konto.
2. Der Haken: Die Sozialversicherungs-Falle
Hier müssen Gutverdiener tapfer sein. Die Steuerersparnis wird oft durch die stark gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) neutralisiert.
- Die Grenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung klettert auf 5.812,50 Euro Brutto im Monat.
- Wer über dieser Grenze verdient, zahlt 2026 spürbar höhere Sozialbeiträge als im Vorjahr. Dies betrifft vor allem Einkommen ab ca. 6.000 Euro brutto aufwärts.
3. Familien: Kindergeld und Freibeträge steigen
Entgegen anderslautender Gerüchte gab es keine Nullrunde beim Kindergeld.
- Kindergeld 2026: Der Betrag liegt nun bei 259 Euro pro Kind.
- Kinderfreibetrag: Dieser steigt auf 9.756 Euro (inkl. Betreuungsfreibetrag).
- Tipp: Das Finanzamt führt automatisch eine „Günstigerprüfung“ durch. Bei höheren Einkommen lohnt sich der Freibetrag meist mehr als das ausgezahlte Kindergeld; die Differenz wird über den Steuerbescheid erstattet.
4. Mobilität: Tanken wird teurer, Pauschale bleibt
Für Autofahrer wird 2026 teurer, ohne dass es eine direkte Entlastung gibt.
- CO2-Preis: Die geplante Erhöhung auf 65 Euro pro Tonne ist aktiv. Das verteuert den Liter Sprit an der Zapfsäule weiter.
- Pendlerpauschale: Ab 2026 erfolgt eine Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
5. Für Selbstständige: Die Wahrheit zur E-Rechnung
Hier kursieren die meisten Falschinformationen. Lassen Sie sich nicht verrückt machen – aber bleiben Sie wachsam.
- Empfang (Pflicht): Seit 2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen (z.B. XRechnung) zu empfangen und zu archivieren.
- Versand (Übergangsfrist): Für das Jahr 2026 gibt es Entwarnung beim Versand. Sie dürfen weiterhin Papierrechnungen oder normale PDFs an andere Unternehmen senden (Zustimmung vorausgesetzt). Die zwingende Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen greift erst schrittweise ab 2027 (bzw. 2028 für kleine Unternehmen).
- Empfehlung: Nutzen Sie 2026 als Testjahr, um Ihre Software umzustellen. Sie müssen aber noch nicht zwingend im neuen Format versenden.
6. Krypto-Assets: Das Ende der Anonymität
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 wird es ernst. Krypto-Dienstleister sind nun verpflichtet, Nutzerdaten und Transaktionen automatisch an die Finanzbehörden zu melden.
- Das Finanzamt weiß jetzt, wer wann welche Coins gehandelt hat.
- Wichtig: Die steuerliche Regel bleibt gleich – Gewinne sind nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei. Wer jedoch kurzfristig tradet und Gewinne verschweigt, geht 2026 ein fast 100-prozentiges Entdeckungsrisiko ein.


