Min­der­jäh­ri­ge Asyl­be­wer­ber: Ableh­nung medi­zi­ni­scher Leis­tun­gen nur mit beson­de­rer Begründung

Will eine Behör­de bei min­der­jäh­ri­gen Asyl­be­wer­bern die Kos­ten­über­nah­me für medi­zi­nisch erfor­der­li­che Behand­lun­gen ver­wei­gern, weil die­se nicht zur Siche­rung der Gesund­heit uner­läss­lich sei­en, so bedarf dies einer beson­de­ren Recht­fer­ti­gung. Dies hat das LSG Nie­der­sach­sen-Bre­men im Rah­men eines Eil­ver­fah­rens ent­schie­den (Az. L 8 AY 1623 B ER).
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Ver­wal­tungs­ver­fah­ren: BRAK begrüßt Ein­füh­rung von Schrift­for­mer­satz per beA

Anwäl­te kön­nen gegen­über Gerich­ten die Schrift­form wah­ren, wenn sie Schrift­sät­ze aus ihrem beson­de­ren elek­tro­ni­schen Anwalts­post­fach ein­rei­chen. Das will ein aktu­el­ler Gesetz­ent­wurf künf­tig auch gegen­über Behör­den ermög­li­chen. Die BRAK begrüßt das, kri­ti­siert aber die Ein­schrän­kung von Betei­li­gungs­rech­ten in Ver­wal­tungs­ver­fah­ren durch den­sel­ben Gesetzentwurf.
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