Anti-SLAPP-Richtlinie: EU-Gesetz zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern
Präambel:
Der Rat der Europäischen Union hat am 19. März 2024 die Richtlinie (EU) 2024⁄551 zur Bekämpfung von strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP) verabschiedet. Diese Richtlinie bezweckt den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit und der Zivilgesellschaft durch die Einführung von Maßnahmen gegen missbräuchliche Rechtsstreitigkeiten, die darauf abzielen, die legitime Ausübung dieser Rechte zu unterdrücken.
Kernelemente:
Die Richtlinie umfasst ein Bündel von prozessualen Garantien und präventiven Mechanismen zum Schutz von Personen, die von SLAPP-Klagen betroffen sind. Hervorzuheben sind:
- Frühe Abweisung unbegründeter Klagen: Gerichte können auf Antrag des Beklagten offensichtlich unbegründete Klagen in einem frühen Stadium des Verfahrens abweisen.
- Kostenerstattung: Im Falle der Einstufung einer Klage als missbräuchlich kann das Gericht dem Kläger die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Rechtsanwaltskosten des Beklagten, auferlegen.
- Finanzielle Sicherheitsleistung: Gerichte können vom Kläger die Hinterlegung einer Sicherheit für die Kosten des Verfahrens und den Schaden des Beklagten verlangen.
- Verhängung von Sanktionen: Gegen missbräuchliche Klagen können Sanktionen oder andere geeignete Maßnahmen verhängt werden.
Anwendungsbereich:
Die Richtlinie findet Anwendung auf grenzüberschreitende SLAPP-Klagen sowie auf SLAPP-Klagen, die in einem Drittland gegen in der EU ansässige Personen erhoben werden.
Anerkennung und Vollstreckung von Drittlandurteilen:
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Anerkennung und Vollstreckung von Drittlandurteilen zu verweigern, wenn diese als offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich qualifiziert werden.
Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen:
Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Opfern von SLAPP-Klagen Zugang zu Beratung und Unterstützung bieten.
Bedeutung:
Die Verabschiedung der Anti-SLAPP-Richtlinie stellt einen Meilenstein in der Stärkung der Meinungsfreiheit und der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union dar. Die Richtlinie bietet einen wichtigen Schutz für Personen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, und trägt zur Reduzierung des Risikos missbräuchlicher Rechtsstreitigkeiten bei.
Zusätzliche Punkte:
- Die Richtlinie verwendet den Begriff „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung” (SLAPP) als Oberbegriff für verschiedene Arten von missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten, die darauf abzielen, die Meinungsäußerungsfreiheit und die Zivilgesellschaft zu unterdrücken.
- Die Richtlinie enthält eine Definition von „offensichtlich unbegründeten Klagen” und „missbräuchlichen Verfahren”.
- Die Richtlinie legt die Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe und anderen Unterstützungsleistungen fest.
- Die Richtlinie sieht einen Mechanismus zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit vor.
Weiterführende Informationen:
- Richtlinie (EU) 2024⁄551 des Rates vom 19. März 2024 über Maßnahmen zur Bekämpfung von strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung
- Rat der Europäischen Union