Bundesrat, Mitteilung vom 20.05.2022
Der Bundesrat hat sich auf Bitten des Bundestages bereit erklärt, am 20. Mai 2022 kurzfristig über das Gesetz zur Finanzierung des sog. 9-Euro-Tickets im Nahverkehr abzustimmen, das der Deutsche Bundestag erst kurz zuvor am Abend des 19. Mai 2022 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat. Die entsprechenden Änderungen am Regionalisierungsgesetz bedürfen der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.
Hintergrund: Geplantes 9-Euro-Ticket
Bürgerinnen und Bürger sollen in den Monaten Juni, Juli und August für 9 Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen können – dies hat die Regierungskoalition beschlossen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen. Die konkrete Ausgestaltung des 9-Euro-Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.
Kostenbeteiligung des Bundes
Zur Finanzierung des Tickets überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro sollen dem Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr dienen.
Inkrafttreten zum 1. Juni geplant
Das Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat

