BMG, Pressemitteilung vom 06.05.2021
Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 06.05.2021 beschlossen.
„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für die Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Regelungen im Überblick:
Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege
- Mit dem Gesetz übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (z. B. Konnektoren und Kartenlesegeräte) die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Von dieser Möglichkeit, die Datenschutz-Folgenabschätzung vom Gesetzgeber durchzuführen, wird erstmalig in Deutschland Gebrauch gemacht.
- Ärztinnen und Ärzte werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet: Die Einsparungen betragen einmalig rund 730 Millionen Euro für die Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und jährlich rund 548 Millionen Euro für Anpassungen. Außerdem werden Kosten von rund 427 Millionen Euro jährlich eingespart, weil die Leistungserbringer keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
- Für andere IT-Komponenten bei den Leistungserbringern, die nicht zur Telematikinfrastruktur gehören, ist nur dann eine ergänzende eigene Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn die Datenschutzgrundverordnung dies erfordert.
Quelle: BMG