Investieren in ETFs: Steuerliche Besonderheiten für Privatanleger

1. Was sind ETFs und wie funktionieren sie?

ETFs sind Investmentfonds, die an Börsen gehandelt werden und es Anlegern ermöglichen, Anteile an einem diversifizierten Portfolio zu erwerben. Sie bilden in der Regel einen bestimmten Index, wie z.B. den DAX oder den MSCI World, nach. Diese passive Anlageform reduziert die Verwaltungskosten, da das Fondsmanagement lediglich den Index nachbildet und keine aktiven Anlageentscheidungen trifft.

Der Kauf und Verkauf von ETF-Anteilen erfolgt genauso wie bei Aktien über die Börse. Dies macht sie sehr liquide und attraktiv für Anleger, die eine flexible Anlagestrategie verfolgen möchten. Doch neben der Performance und den Kosten spielen auch steuerliche Fragen eine zentrale Rolle.

2. Die Besteuerung von ETFs in Deutschland

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es in Deutschland klare Regelungen zur Besteuerung von ETFs. Die Reform führte zu Änderungen, die vor allem die steuerliche Behandlung von thesaurierenden und ausschüttenden ETFs betreffen. Privatanleger müssen hier zwei zentrale Steuerarten im Blick behalten: die Abgeltungssteuer und die Vorabpauschale.

a) Abgeltungssteuer auf Gewinne

Wenn Sie Anteile an ETFs mit Gewinn verkaufen, fällt in Deutschland eine Abgeltungssteuer von 25 % an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) sowie ggf. die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt von der depotführenden Bank abgeführt, was den Prozess für Privatanleger vereinfacht.

Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) pro Person gilt. Gewinne aus Kapitalanlagen bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Anleger sollten daher stets überprüfen, ob sie ihren Freistellungsauftrag bei ihrer Bank korrekt eingerichtet haben, um von diesem Freibetrag zu profitieren.

b) Thesaurierende und ausschüttende ETFs

Ein wesentlicher Unterschied bei ETFs liegt in der Art und Weise, wie Erträge behandelt werden. Es gibt zwei Haupttypen:

  • Ausschüttende ETFs: Diese schütten Dividenden und andere Erträge direkt an die Anleger aus. Diese Erträge unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer und werden bei Ausschüttung besteuert.
  • Thesaurierende ETFs: Hier werden die Erträge im Fonds wieder angelegt, anstatt sie auszuschütten. Anleger müssen trotzdem Steuern auf diese Erträge zahlen, selbst wenn sie nicht in bar ausgezahlt werden. Hier greift die sogenannte Vorabpauschale.

c) Vorabpauschale

Seit der Investmentsteuerreform wurde die Vorabpauschale eingeführt, um die Steuerbelastung auf thesaurierende ETFs zu regeln. Diese Pauschale dient der Besteuerung fiktiver Erträge aus thesaurierenden Fonds, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt. Sie wird jährlich erhoben und richtet sich nach der Wertentwicklung des Fonds sowie dem Basiszins. Dieser wird von der Bundesbank jährlich festgelegt und liegt in der Regel relativ niedrig.

Die tatsächliche Steuerlast durch die Vorabpauschale ist in vielen Fällen gering, sie sorgt jedoch dafür, dass Erträge nicht komplett steuerlich aufgeschoben werden können.

3. Steuerliche Vorteile von ETFs im Vergleich zu anderen Anlageformen

ETFs bieten einige steuerliche Vorteile, die sie für Privatanleger besonders attraktiv machen:

  • Geringere Steuerbelastung bei langfristiger Anlage: Wer seine ETF-Anteile über einen längeren Zeitraum hält, kann dank der Vorabpauschale und des Sparerpauschbetrags seine Steuerlast optimieren. Eine langfristige Anlage in thesaurierende ETFs kann daher steuerlich vorteilhafter sein als in ausschüttende Fonds.
  • Keine Steuer bei Wertpapierdarlehen: Wer seine ETF-Anteile verleiht (Wertpapierdarlehen), muss keine Steuern auf die Erträge aus diesem Darlehen zahlen, da diese als Kapitalerträge gelten und erst bei Verkauf oder Ausschüttung besteuert werden.

4. Steuerliche Fallstricke vermeiden

Obwohl die Besteuerung von ETFs durch die Reform 2018 vereinfacht wurde, gibt es immer noch einige Fallstricke, die Anleger vermeiden sollten.

  • Freistellungsauftrag korrekt einrichten: Wer seinen Freistellungsauftrag nicht optimal nutzt, zahlt möglicherweise zu viel Steuern. Anleger sollten regelmäßig überprüfen, ob der Freistellungsauftrag korrekt bei ihrer Bank hinterlegt ist.
  • Thesaurierende ETFs im Ausland: ETFs, die im Ausland domiziliert sind, können steuerliche Komplikationen mit sich bringen, da die deutschen Steuerregelungen möglicherweise nicht vollständig greifen. Es kann zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn ausländische ETFs keine Steuerabkommen mit Deutschland haben.

5. Steueroptimierung für ETF-Anleger

Um das Beste aus Ihrer ETF-Anlage herauszuholen, können Sie verschiedene Strategien nutzen, um die Steuerbelastung zu minimieren:

  • Nutzung des Sparerpauschbetrags: Stellen Sie sicher, dass Sie den Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen, indem Sie Freistellungsaufträge bei allen Banken, bei denen Sie ETFs halten, einrichten.
  • Langfristige Anlage: Langfristig orientierte Anleger profitieren von der Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs, da die Erträge im Fonds verbleiben und erst beim Verkauf besteuert werden.
  • Strategische Auswahl von ETFs: Achten Sie bei der Auswahl der ETFs auf deren steuerliche Behandlung. In vielen Fällen können thesaurierende ETFs langfristig zu einer geringeren Steuerbelastung führen als ausschüttende ETFs.

Fazit

Das Investieren in ETFs bietet Privatanlegern viele Vorteile, doch die steuerlichen Aspekte sollten nicht vernachlässigt werden. Mit einem klaren Verständnis der Besteuerung von Ausschüttungen, thesaurierenden ETFs und der Vorabpauschale können Anleger ihre Steuerlast optimieren und das Beste aus ihren Investments herausholen. Achten Sie darauf, Ihren Freistellungsauftrag korrekt einzurichten und überlegen Sie, welche Art von ETF am besten zu Ihrer Anlagestrategie passt.

Für detaillierte steuerliche Beratung und Optimierung Ihrer Anlagestrategie empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, der Sie individuell unterstützen kann.


Quellen:

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