Die Hochzeit ist vorbei, die Flitterwochen ein schöner Traum – doch ein handfester Vorteil bleibt: das Ehegattensplitting. Verheiratete Paare können durch geschickte Steuerplanung mehrere tausend Euro im Jahr sparen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie als Ehepaar Ihre Steuerlast 2026 senken.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Berechnungsverfahren für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften (§ 32a Abs. 5 EStG). Ihre Einkommen werden addiert, halbiert, darauf die Einkommensteuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Durch die Steuerprogression zahlen Sie oft deutlich weniger, als bei Einzelveranlagung.
Die richtige Steuerklassenwahl
Option 1: Steuerklasse 4/4 (Standard)
Für Paare mit etwa gleichem Einkommen (Unterschied unter 10 %). Gleichmäßige monatliche Belastung, kein monatlicher Splittingvorteil.
Option 2: Steuerklasse 3/5
Für Paare mit deutlichem Einkommensunterschied (über 40 %). Monatlich mehr Netto, aber: Pflicht zur Steuererklärung und oft Nachzahlung.
Achtung Elterngeld: Der Steuerklassenwechsel muss mindestens 7 Monate vor Mutterschutz/Geburt erfolgen, da Elterngeld nach dem Nettolohn berechnet wird.
Option 3: Steuerklasse 4/4 mit Faktor
Für Paare mit moderatem Einkommensunterschied (10–40 %). Der Splittingvorteil wird monatlich berücksichtigt. Muss beim Finanzamt beantragt werden.
Weitere Steuervorteile für Ehepaare 2026
- Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 Euro steuerfrei (2 × 12.348 Euro, § 32a EStG)
- Sparerpauschbetrag: 2.000 Euro (2 × 1.000 Euro, § 20 Abs. 9 EStG)
- Werbungskostenpauschale: 2.460 Euro (2 × 1.230 Euro, § 9a Nr. 1a EStG)
- Sonderausgabenpauschbetrag: 72 Euro (2 × 36 Euro, § 10c EStG)
- Schenkungsfreibetrag: 500.000 Euro alle 10 Jahre zwischen Ehepartnern (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
Steuertipps für Ehepaare
- Altersvorsorge verdoppeln: Rürup-Rente 61.652 Euro absetzbar (2 × 30.826 Euro). bAV: Je Partner bis 8.112 Euro steuerfrei.
- Verlustausgleich: Verluste eines Partners (z. B. aus Vermietung) können mit Gewinnen des anderen verrechnet werden.
- Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen: Max. 1.200 € + 4.000 € Steuerermäßigung pro Haushalt (§ 35a EStG).
Typische Fehler vermeiden
- Automatisch bei 4/4 bleiben: Prüfen Sie, ob 3/5 oder 4/4 mit Faktor günstiger ist.
- Keine Steuererklärung abgeben: Auch freiwillig lohnt es sich – durchschnittlich erhalten Ehepaare über 1.000 Euro zurück.
- Elterngeld-Steuerklasse zu spät wechseln: Mindestens 7 Monate vor Mutterschutz/Geburt.
- Keine Rücklagen für Nachzahlung: Bei 3/5 monatlich 5–10 % des Nettos zurücklegen.
So unterstützt Sie die Dr. Friedbert Maier Steuerberatungsgesellschaft mbH
Als digitale DATEV-Kanzlei optimieren wir die Steuersituation von Ehepaaren und Familien.
- Steuerklassen-Optimierung: Berechnung der günstigsten Kombination inkl. Faktorverfahren
- Elterngeld-Planung: Rechtzeitiger Steuerklassenwechsel
- Gemeinsame Steuererklärung: Professionelle Erstellung mit allen Freibeträgen
- Digitale Zusammenarbeit über DATEV-Plattform
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