Die Dr. Friedbert Maier Steuerberatungsgesellschaft mbH übernimmt für Unternehmen, Praxen und Selbstständige in Saarbrücken, Mannheim und der Großregion die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung – digital über DATEV, termingerecht und rechtssicher.
Was unsere Lohnbuchhaltung für Sie übernimmt
Wir bilden Ihre gesamte Entgeltabrechnung ab – von der monatlichen Abrechnung bis zu allen Melde- und Bescheinigungspflichten:
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigten
- Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt über ELSTER (§ 41a EStG)
- Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die Einzugsstellen (DEÜV)
- Führung der Lohnkonten und Lohnsteuerbescheinigungen (§ 41 EStG)
- Melde- und Bescheinigungswesen (z. B. für Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Elterngeld, Pfändungen)
- Auswertungen und Buchungsbelege für Ihre Finanzbuchhaltung
Für wen wir die Lohnabrechnung machen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen in der Region
- Ärzte und Praxen – ein langjähriger Schwerpunkt unserer Kanzlei
- Arbeitgeber mit Grenzgängern nach Frankreich und Luxemburg
- Selbstständige und Freiberufler mit Angestellten
- Vereine und Organisationen mit Personal
Digitale Abrechnung über DATEV
Als ausgezeichnete DATEV Digitale Kanzlei 2026 arbeiten wir vollständig digital: Belege und Stammdaten tauschen Sie sicher über die DATEV-Plattform aus, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ihre Abrechnungen digital. Das spart Papier, verkürzt Wege und macht die Zusammenarbeit ortsunabhängig – von unseren Standorten in Saarbrücken und Mannheim aus betreuen wir Mandanten bundesweit.
Aktuelle Eckwerte 2026
| Kennwert | Wert 2026 |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn (ab 01.01.2026) | 13,90 € pro Stunde |
| Minijob-Grenze | 603 € / Monat (7.236 € / Jahr) |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 € – 2.000 € / Monat |
Diese Pflichten und Fristen übernehmen wir für Sie
- Lohnsteuer-Anmeldung – je nach Höhe der Vorjahres-Lohnsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich (§ 41a EStG)
- Fristgerechte Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats (§ 23 Abs. 1 SGB IV)
- Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, einschließlich der Mindestlohn-Dokumentation (§ 17 MiLoG)
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, klare digitale Abläufe und eine Abrechnung, auf deren Termine Sie sich verlassen können. Wir verbinden die Lohnbuchhaltung auf Wunsch nahtlos mit Ihrer Finanzbuchhaltung und Steuerberatung sowie unserer digitalen Kanzlei.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer übernimmt die Lohnbuchhaltung für mein Unternehmen im Saarland?
Die Dr. Friedbert Maier Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Standorten in Saarbrücken und Mannheim übernimmt die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung – digital über DATEV, inklusive aller Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt (7.236 Euro im Jahr). Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt.
Welche Meldungen und Fristen übernehmen Sie?
Wir erledigen die Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a EStG), die Sozialversicherungsmeldungen nach DEÜV, die Beitragsnachweise an die Einzugsstellen und die fristgerechte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zum drittletzten Bankarbeitstag (§ 23 Abs. 1 SGB IV).
Arbeiten Sie digital?
Ja. Als DATEV Digitale Kanzlei 2026 wickeln wir die gesamte Lohnbuchhaltung digital ab – vom sicheren Belegaustausch bis zur digitalen Entgeltabrechnung für Ihre Mitarbeiter, ortsunabhängig und bundesweit.
Ihr nächster Schritt
Geben Sie Ihre Lohnbuchhaltung in erfahrene Hände – termingerecht, digital und rechtssicher. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Standort Saarbrücken auf:

