Steuererleichterungen 2025: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Zum Jahreswechsel 2025 treten in Deutschland zahlreiche Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Viele davon bringen spürbare finanzielle Entlastungen für Bürger und Unternehmen. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Entlastung für Arbeitnehmer

  • Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag, das steuerfreie Einkommen, wird 2025 auf 12.096 Euro angehoben, ein Plus von 312 Euro im Vergleich zu 2024. Dieser Betrag soll die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen und wurde auf Basis des Existenzminimumberichts festgelegt.
  • Anpassung des Steuertarifs: Zur Bekämpfung der „kalten Progression“, bei der Inflationsausgleichs-Lohnerhöhungen zu einer höheren Steuerlast führen, werden die Einkommensgrenzen des progressiven Steuertarifs um 2,5 % angepasst. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass Gehaltserhöhungen den tatsächlichen Lebensstandard verbessern können.
  • Solidaritätszuschlag: Die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden ausgeweitet. Der Zuschlag fällt erst ab einer Einkommensteuer von rund 20.000 Euro an, wodurch etwa 90 % der Steuerpflichtigen weiterhin befreit bleiben.

Durch diese Änderungen soll mehr Netto vom Brutto übrig bleiben.

Verbesserungen für Familien

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien profitieren von einer Erhöhung des Kindergelds auf 255 Euro pro Monat und Kind. Alternativ steigt der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro pro Kind, was in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
  • Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Eltern können künftig bis zu 80 % der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.800 Euro pro Kind) steuerlich absetzen, während bisher nur zwei Drittel bis 4.000 Euro anerkannt wurden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen per Überweisung erfolgen.

Weitere Änderungen

  • Erleichterung für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt bei 4.008 Euro und kann im Trennungsjahr monatsweise anteilig beantragt werden. Dadurch wird die finanzielle Belastung in dieser Übergangszeit reduziert.
  • Unterstützung von Angehörigen: Unterstützungsleistungen für hilfsbedürftige Angehörige müssen künftig zwingend per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Diese Regelung soll für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen.
  • Erhöhung der Erbfallkostenpauschale: Die Pauschale für abzugsfähige Erbfallkosten steigt auf 15.000 Euro.
  • Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen: Ab 2025 werden Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp je Wohneinheit steuerfrei gestellt, unabhängig von der Gebäudeart. Überschreitet die Anlage diese Grenze, müssen die gesamten Einkünfte versteuert werden.
  • Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenzen für die Befreiung von der Umsatzsteuer werden angehoben: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Diese Anpassung gibt kleinen Unternehmen und Selbstständigen mehr Spielraum.
  • Vermögensbeteiligungen: Mitarbeiterbeteiligungen über 2.000 Euro gelten weiterhin als Arbeitslohn, doch die Steuerzahlung kann um bis zu 15 Jahre aufgeschoben werden. Diese Regelung gilt künftig auch für Beteiligungen an verbundenen Unternehmen.

Fazit

Die Steueränderungen 2025 bringen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer spürbare Erleichterungen. Besonders Familien, Alleinerziehende und umweltbewusste Investoren können profitieren. Halten Sie sich an die neuen Regelungen und passen Sie Ihre Steuerstrategie entsprechend an.

Benötigen Sie weitere Informationen oder individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuerplanung für 2025!

Quellen:

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