Am 10. Oktober 2024 legte das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vor. Ziel der Verordnung ist es, die Vergütung von Steuerberatern an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und notwendige Anpassungen in den Prüfungs- und Bestellungsverfahren für Steuerberater vorzunehmen. Diese Änderungen haben weitreichende Konsequenzen für Steuerberater und ihre Mandanten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Neuerungen der Verordnung beleuchtet.
1. Hintergrund und Ziele der Verordnung
Die letzten Änderungen der StBVV wurden 2020 vorgenommen. Seitdem haben Steuerberatungskanzleien jedoch einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die Anpassung der Gebühren erfolgt vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und der Notwendigkeit, Steuerberater zu fairen Konditionen zu entlohnen, um weiterhin qualifizierte Dienstleistungen anbieten zu können. Dies betrifft insbesondere ländliche und strukturschwache Regionen, wo Steuerberater oft die einzige Quelle für steuerrechtliche Beratung sind.
Ziel der Verordnung ist es daher, die Vergütung von Steuerberatern zu erhöhen und die Abrechnungssysteme zu modernisieren, um sowohl den Bedürfnissen der Berater als auch der Mandanten gerecht zu werden.
2. Erhöhung der Steuerberatergebühren
a) Wertgebühren
Die größte Änderung betrifft die Wertgebühren, die linear um 6 % angehoben werden sollen. Diese Gebühren betreffen die Beratung in allgemeinen Steuerangelegenheiten und sind nach dem Gegenstandswert der erbrachten Dienstleistungen gestaffelt. Da die Gegenstandswerte in den letzten Jahren aufgrund der Inflation bereits gestiegen sind, wird durch die Erhöhung der Wertgebühren der Inflation entgegengewirkt. Es wurde zudem darauf geachtet, dass die Anpassungen sozialverträglich sind und auch kleine Mandanten nicht übermäßig belastet werden.
b) Betragsrahmengebühren
Neben den Wertgebühren werden auch die Betragsrahmengebühren angehoben, insbesondere für Dienstleistungen im Bereich der Lohnbuchführung. Hier soll die mittlere Gebühr um etwa 9 % steigen, was der allgemeinen Kostensteigerung in diesem Bereich Rechnung trägt. Die Änderungen betreffen auch die Zeitgebühren, die minutengenau abgerechnet werden sollen, um sicherzustellen, dass Mandanten nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen.
3. Weitere Änderungen in der StBVV
a) Anpassung des Tage- und Abwesenheitsgeldes
Steuerberater, die Geschäftsreisen unternehmen, sollen zukünftig höhere Tage- und Abwesenheitsgelder erhalten. Diese werden an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angepasst und steigen auf bis zu 80 Euro pro Tag für lange Geschäftsreisen. Auch dies reflektiert die gestiegenen Kosten, denen Steuerberater bei der Ausübung ihres Berufs ausgesetzt sind.
b) Vereinfachung der Vergütungsvereinbarungen
Die neuen Vorschriften zur Vergütungsvereinbarung werden praxisgerechter ausgestaltet. So dürfen Steuerberater in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht. Dies bietet Steuerberatern mehr Flexibilität bei der Honorargestaltung, was insbesondere für kleine Mandanten von Vorteil sein kann.
4. Anpassungen im Bestellungsverfahren
Neben den Vergütungsanpassungen beinhaltet die Verordnung auch Neuerungen im Bereich der Bestellungsverfahren für Steuerberater. So wird die Digitalisierung des Verfahrens weiter vorangetrieben, indem auf die Vorlage eines Passbilds verzichtet wird. Dieser Schritt soll das Bestellungsverfahren einfacher und schneller machen, was insbesondere für Berufseinsteiger von Vorteil ist. Außerdem werden die Regelungen zu Prüfungsausschüssen neu strukturiert, um die Transparenz im Prüfungsverfahren zu erhöhen.
5. Auswirkungen auf die Steuerberaterbranche
Die Erhöhung der Gebühren führt zwangsläufig zu höheren Kosten für Mandanten. Es wird geschätzt, dass die Anpassungen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 462 Millionen Euro verursachen werden. Diese Summe verteilt sich auf Privatpersonen und Unternehmen, die Dienstleistungen von Steuerberatern in Anspruch nehmen. Die Verordnung zielt jedoch darauf ab, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Steuerberater und den finanziellen Möglichkeiten der Mandanten zu schaffen.
6. Fazit
Die geplanten Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung sind notwendig, um den gestiegenen Kosten in der Steuerberatung Rechnung zu tragen und die Qualität der steuerlichen Beratung auch in strukturschwachen Regionen zu sichern. Besonders die Erhöhung der Wert- und Zeitgebühren sowie die Anpassung der Vergütungsvereinbarungen stellen wesentliche Schritte dar, um den Beruf des Steuerberaters auch zukünftig attraktiv zu gestalten. Für Mandanten bedeutet dies höhere Kosten, doch durch die gestiegenen Anforderungen und den wachsenden Beratungsbedarf ist dies ein notwendiger Schritt, um eine flächendeckende und qualifizierte Beratung sicherzustellen.
Quellen: