BFH, Urteil I R 58/17 vom 10.12.2019
- Der Begriff der “Verpachtung” in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
- Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.
<h3 Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0951585 ist in Kürze verfügbar.
Quelle: BFH