Bundestag berät Reform der Schuldenbremse
Antrag der Linken zur Änderung der Schuldenbremse
Am Donnerstag, den 21. März 2024, hat der Bundestag erstmals über einen Antrag der Gruppe Die Linke zur Reform der Schuldenbremse beraten. Der Antrag mit dem Titel „Schuldenbremse in einem ersten Schritt reformieren – Zukunftsinvestitionen ermöglichen” (20÷10462) wurde nach einer rund halbstündigen Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
Forderungen der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag unter anderem:
- Einführung einer Übergangsphase: Nach einem Aussetzen der Schuldenbremse soll eine „Übergangsphase” gelten, in der die Schuldenbremse nicht direkt im Folgejahr der Krise wieder komplett greift.
- Erhöhung der strukturellen Defizitgrenze: Die „strukturelle Defizitgrenze” der Schuldenbremse soll bei niedrigen Schuldenstandsquoten erhöht werden.
- Überarbeitung der Konjunkturbereinigung: Die „Konjunkturbereinigung” der Schuldenbremse soll überarbeitet werden.
Begründung der Linken
Die Linke sieht diese Anpassungen als „ersten Schritt vor einer grundlegenderen Debatte über die Schuldenbremse, das Wiederherstellen der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates und das Ermöglichen von Zukunftsinvestitionen”. Als Grundlage dafür führen die Abgeordneten Vorschläge des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an.
Weiteres Vorgehen
Der Antrag der Linken wird nun im Haushaltsausschuss weiter beraten. Der Ausschuss kann den Antrag dann mit seinen Empfehlungen an den Bundestag zurücküberweisen. Der Bundestag wird dann abschließend über den Antrag entscheiden.
Weitere Informationen
- Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/en