Bun­des­tag berät Reform der Schuldenbremse

Antrag der Lin­ken zur Ände­rung der Schuldenbremse

Am Don­ners­tag, den 21. März 2024, hat der Bun­des­tag erst­mals über einen Antrag der Grup­pe Die Lin­ke zur Reform der Schul­den­brem­se bera­ten. Der Antrag mit dem Titel „Schul­den­brem­se in einem ers­ten Schritt refor­mie­ren – Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen ermög­li­chen” (20÷10462) wur­de nach einer rund halb­stün­di­gen Aus­spra­che zur wei­te­ren Bera­tung an den feder­füh­ren­den Haus­halts­aus­schuss überwiesen.

For­de­run­gen der Linken

Die Lin­ke for­dert in ihrem Antrag unter anderem:

  • Ein­füh­rung einer Über­gangs­pha­se: Nach einem Aus­set­zen der Schul­den­brem­se soll eine „Über­gangs­pha­se” gel­ten, in der die Schul­den­brem­se nicht direkt im Fol­ge­jahr der Kri­se wie­der kom­plett greift.
  • Erhö­hung der struk­tu­rel­len Defi­zit­gren­ze: Die „struk­tu­rel­le Defi­zit­gren­ze” der Schul­den­brem­se soll bei nied­ri­gen Schul­den­stands­quo­ten erhöht werden.
  • Über­ar­bei­tung der Kon­junk­tur­be­rei­ni­gung: Die „Kon­junk­tur­be­rei­ni­gung” der Schul­den­brem­se soll über­ar­bei­tet werden.

Begrün­dung der Linken

Die Lin­ke sieht die­se Anpas­sun­gen als „ers­ten Schritt vor einer grund­le­gen­de­ren Debat­te über die Schul­den­brem­se, das Wie­der­her­stel­len der finan­zi­el­len Hand­lungs­fä­hig­keit des Staa­tes und das Ermög­li­chen von Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen”. Als Grund­la­ge dafür füh­ren die Abge­ord­ne­ten Vor­schlä­ge des Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung an.

Wei­te­res Vorgehen

Der Antrag der Lin­ken wird nun im Haus­halts­aus­schuss wei­ter bera­ten. Der Aus­schuss kann den Antrag dann mit sei­nen Emp­feh­lun­gen an den Bun­des­tag zurück­über­wei­sen. Der Bun­des­tag wird dann abschlie­ßend über den Antrag entscheiden.

Wei­te­re Informationen