Die deut­sche Wirt­schaft sucht Chief Digi­tal Officers

Wirt­schaft. Aktu­ell gibt es in jedem fünf­ten Unter­neh­men einen Chief Digi­tal Offi­cer. Deut­lich gestie­gen ist aber der Anteil jener Unter­neh­men, die pla­nen, eine ent­spre­chen­de Stel­le im Unter­neh­men zu beset­zen oder ein­zu­rich­ten. Das ergab eine Befra­gung von 602 Unter­neh­men ab 20 Beschäf­tig­ten in Deutsch­land im Auf­trag des Digi­tal­ver­bands Bitkom.
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Min­der­jäh­ri­ge Asyl­be­wer­ber: Ableh­nung medi­zi­ni­scher Leis­tun­gen nur mit beson­de­rer Begründung

Will eine Behör­de bei min­der­jäh­ri­gen Asyl­be­wer­bern die Kos­ten­über­nah­me für medi­zi­nisch erfor­der­li­che Behand­lun­gen ver­wei­gern, weil die­se nicht zur Siche­rung der Gesund­heit uner­läss­lich sei­en, so bedarf dies einer beson­de­ren Recht­fer­ti­gung. Dies hat das LSG Nie­der­sach­sen-Bre­men im Rah­men eines Eil­ver­fah­rens ent­schie­den (Az. L 8 AY 1623 B ER).
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BFH zum Vor­steu­er­ab­zug bei Betriebsveranstaltungen

Der BFH nimmt u. a. Stel­lung zu der Fra­ge, ob sich das Umsatz­steu­er­recht bei der Berech­nung der Gren­ze für das Vor­lie­gen von Auf­merk­sam­kei­ten (hier im Rah­men eines Koche­vents als betrieb­li­che Weih­nachts­fei­er) an der neu­en gesetz­li­chen Rege­lung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zu ori­en­tie­ren hat (Az. V R 1621).
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BFH: Steu­er­be­güns­ti­gung für aus­län­di­sche Baudenkmäler

Der BFH hat­te zu ent­schei­den, ob ein in Deutsch­land unbe­schränkt Ein­kom­men­steu­er­pflich­ti­ger für sein im Elsass gele­ge­nes eigen­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum, das als Bau­denk­mal zum kul­tur­ge­schicht­li­chen Erbe Deutsch­lands gehört, für nach­träg­li­che Her­stel­lungs­kos­ten eine Steu­er­be­güns­ti­gung bean­spru­chen kann, obwohl die durch­ge­führ­ten Bau­maß­nah­men vor deren Beginn weder mit einer deut­schen noch mit einer fran­zö­si­schen Denk­mal­be­hör­de abge­stimmt waren (Az. X R 421).
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Ver­wal­tungs­ver­fah­ren: BRAK begrüßt Ein­füh­rung von Schrift­for­mer­satz per beA

Anwäl­te kön­nen gegen­über Gerich­ten die Schrift­form wah­ren, wenn sie Schrift­sät­ze aus ihrem beson­de­ren elek­tro­ni­schen Anwalts­post­fach ein­rei­chen. Das will ein aktu­el­ler Gesetz­ent­wurf künf­tig auch gegen­über Behör­den ermög­li­chen. Die BRAK begrüßt das, kri­ti­siert aber die Ein­schrän­kung von Betei­li­gungs­rech­ten in Ver­wal­tungs­ver­fah­ren durch den­sel­ben Gesetzentwurf.
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