Verlängerung von Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.10.2022

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, soll der sogenannte Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Den dazu vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ (20/3872 ) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, in erster Lesung beraten. Nach der abendlichen Debatte wurde die Vorlage in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

Quelle

Nach oben scrollen